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Tödlicher Angriff auf Mitbewohnerin in Mannheim: Revision scheitert vor BGH
Anderthalb Jahre nach einem tödlichen Angriff auf eine Frau in Mannheim hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss die Revision der wegen der Tat verurteilten Mitbewohnerin abgewiesen. Sie ging gegen das Urteil des Mannheimer Landgerichts vor. Dieses hatte die damals 38-Jährige im September vergangenen Jahres wegen Totschlags schuldig gesprochen. (Az. 1 StR 25/26)
Es verhängte eine Haftstrafe von elfeinhalb Jahren. Das Landgericht sah als erwiesen an, dass die Angeklagte das 51 Jahre alte Opfer im Oktober 2024 nach einem Streit in der gemeinsam bewohnten Wohnung getötet hatte. Unter anderem habe sie die Mitbewohnerin mehrmals mit einer Metallvase geschlagen. Die Leiche versteckte sie demnach später in der Nähe einer Pferderennbahn am Mannheimer Stadtrand.
Schon kurz nach der Tat wurde die tote 51-Jährige in dem Wald- und Feldgebiet gefunden. Die Ermittlungen der Polizei führten schnell zu der späteren Angeklagten. Diese flüchte zunächst, wurde aber nach wenigen Tagen in Rheinland-Pfalz von Spezialkräften festgenommen. Im Juli 2025 begann der Prozess gegen sie.
P.Mira--PC