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Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Urteil: Anordnung zu Kastration zweier Nacktkatzen in Rheinland-Pfalz rechtens
Die Anordnung einer sofortigen Kastration zweier Tiere einer Nacktkatzenart in Rheinland-Pfalz ist rechtmäßig. Es handle sich um eine Qualzucht, weil die Tiere keine funktionierenden Tasthaare haben, teilte das Oberverwaltungsgericht Koblenz am Dienstag mit. Behörden können demnach die Kastration anordnen, wenn zu erwarten ist, dass den Nachkommen erblich bedingt Organe fehlen und sie dadurch leiden. (Az.: 7 B 10250/26.OVG)
Geklagt hatte eine Katzenzüchterin der Nacktkatzenrasse Canadian Sphynx. Die Kreisverwaltung des Landkreises Bad Kreuznach ordnete die sofortige Kastration zweier ihrer Tiere an. Dagegen wehrte sich die Frau gerichtlich, scheiterte aber bereits in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Koblenz.
Diese Entscheidung bestätigte das Oberverwaltungsgericht nun. Die Tasthaare, die sogenannten Vibrissen, dienen Katzen zur Orientierung im Dunkeln und bei der Untersuchung von Gegenständen. Fehlten die Vibrissen, schränke dies das arttypische Verhalten der Katze so ein, dass sie leide, befanden die Richter.
M.Carneiro--PC