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Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Bundesfinanzhof urteilt am 20. Mai über Grundsteuer in Baden-Württemberg
Der Bundesfinanzhof (BFH) will am 20. Mai über die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg entscheiden. Den Urteilstermin gab er am Mittwoch in München nach der Verhandlung über zwei Klagen von Grundstückseigentümern bekannt, die seit der Reform mehr zahlen müssen als vorher. Es war die erste von mehreren geplanten Verhandlungen über die Grundsteuergesetze der Länder. (Az. II R 26/24 und II R 27/24)
Im November hatte der BFH bereits entschieden, dass das Bundesmodell der neuen Grundsteuer rechtens ist. Diese wird seit 2025 in elf der 16 Bundesländer erhoben. Die Länder Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern haben eigene Regelungen getroffen. Auch dagegen - mit Ausnahme des niedersächsischen Modells - sind noch Klagen beim BFH anhängig.
Nogueira--PC