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Gewalttaten in Aachener Rotlichtbezirk: Strafe für Hooligan wird neu verhandelt
Das Landgericht Aachen muss neu über die Strafe für einen Mann aus der Hooliganszene entscheiden, der wegen Gewalttaten im Rotlichtbezirk der nordrhein-westfälischen Stadt verurteilt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kippte das Aachener Urteil am Mittwoch teilweise. Das Landgericht hatte den Angeklagten im März 2025 unter anderem wegen zweifachen versuchten Totschlags und mehrfacher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt und die Sicherungsverwahrung vorbehalten. (Az. 2 StR 470/25)
Es stellte fest, dass er die Taten als Türsteher im Rotlichtmilieu begangen hatte. Seine Gewaltausbrüche habe er von den Monitoren der Überwachungskameras abgefilmt und unter anderem an einen Fußballtrainer geschickt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte selbst wandten sich nach dem Urteil an den BGH, um es überprüfen zu lassen.
Über die Revision des Angeklagten wurde noch nicht entschieden. Der BGH stellte aber nun auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin fest, dass das Landgericht Rechtsfehler machte, als es die Sicherungsverwahrung lediglich vorbehielt. Darüber und über die Strafe muss es deshalb neu verhandeln.
Eine Sicherungsverwahrung folgt nach einer Haftstrafe. Weiterhin gefährliche Täter kommen dann nach Verbüßung ihrer Haftstrafe nicht frei, sondern werden in einer speziellen geschlossenen Einrichtung untergebracht. Die Sicherungsverwahrung ist zeitlich unbegrenzt, die Notwendigkeit wird aber regelmäßig überprüft.
O.Gaspar--PC