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Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Streit über Kohl-Buch: Witwe von Altkanzler scheitert mit Klage zu Auskunft über Gewinn
Der Autor des umstrittenen Buchs "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" über den früheren Bundeskanzler Helmut Kohl muss Kohls Witwe nicht sagen, wie viel Gewinn er mit dem Werk erzielte. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe änderte am Donnerstag ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln entsprechend und erklärte, Schadenersatz könne Maike Kohl-Richter ohnehin nicht beanspruchen. Über das Verbot einiger Passagen aus dem Buch muss das OLG aber noch einmal verhandeln. (Az. I ZR 41/24)
Der seit Jahren dauernde Rechtsstreit über das Buch geht damit in eine weitere Runde. Das 2014 erschienene Werk der Journalisten Tilman Jens und Heribert Schwan basiert auf Gesprächen mit Kohl. Darin wurde er mit drastischen angeblichen Äußerungen über frühere Weggefährten zitiert. Kohl selbst erstritt 2017 eine Entschädigung von einer Million Euro. Der Altkanzler starb wenig später. Seiner Witwe steht diese Entschädigung nicht zu, wie Gerichte damals entschieden.
Sie erstritt aber, dass einige Passagen aus dem Buch nicht mehr verbreitet werden dürfen. Im aktuellen Rechtsstreit geht es um weitere Abschnitte. Da Jens bereits starb, klagte Kohl-Richter nur noch gegen Schwan. Sie wollte zunächst Auskunft über den mit dem Buch erzielten Gewinn, um dann später womöglich Schadenersatz fordern zu können. Damit hatte sie nun keinen Erfolg. Der BGH gab ihr aber teilweise Recht und entschied, dass das OLG über einige weitere Passagen aus dem Buch noch einmal entscheiden muss.
B.Godinho--PC