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Schleswig-Holstein: Niederlage für Nius im Rechtsstreit mit Ministerpräsident
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein hat eine Beschwerde des Nachrichtenportals Nius im Zusammenhang mit Aussagen von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) in der ZDF-Sendung "Markus Lanz" zurückgewiesen. Amtspersonen könnten insbesondere in Talkrunden als Parteipolitiker oder politisch handelnde Privatpersonen auftreten, so das OVG in seinem Beschluss vom Donnerstag. Damit käme ihnen das Recht auf Meinungsfreiheit zu.
Am 7. Januar hatte der schleswig-holsteinische Ministerpräsident bei "Lanz" im Zusammenhang mit Medien wie dem rechtspopulistischen Online-Portal Nius von "Gegnern" und "Feinden der Demokratie" gesprochen. Außerdem hinterfragte der CDU-Politiker die Sorgfältigkeit der Recherche. In Artikeln des Portals, mit denen er "irgendetwas zu tun" habe, stimme in der Regel nichts. Sie seien "vollkommen faktenfrei".
Die hinter Nius stehende Betreibergesellschaft wandte sich daraufhin an das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, um dem Bundesland zu verbieten, Teile der Aussagen Günthers zu verbreiten und um deren Widerruf zu erreichen. Sie beanstandete, Günther habe mit seinen Aussagen als Ministerpräsident gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot verstoßen und die Grundrechte von Nius verletzt. Das Verwaltungsgericht lehnte die Anträge Anfang Februar ab, wogegen das Portal Beschwerde einlegte.
Diese wies das OVG nun ab. Das Verwaltungsgericht habe den richtigen verfassungsrechtlichen Maßstab angewendet, erklärte der Senat. Der Beschluss ist unanfechtbar.
L.Torres--PC