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Junge stirbt in Schleswig-Holstein nach Verbrühung: Freund von Mutter muss in Haft
Weil er den zweijährigen Sohn seiner Freundin mit heißem Wasser verbrühte, muss ein Mann aus Schleswig-Holstein lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das entsprechende Urteil des Landgerichts Itzehoe, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Das Kind aus der Stadt Wedel war im Sommer 2024 an den Folgen der Tat gestorben. (Az. 5 StR 67/26)
Wie das Landgericht feststellte, übernahm der Angeklagte am Tattag die Betreuung des Jungen. Er beschloss, ihn gegen dessen Willen zu baden. "Um jeden Preis" habe er das tun wollen. Der Mann wusste dem Urteil zufolge, dass aus der Leitung in der Wohnung sehr heißes Wasser kam. Trotzdem habe er das Badewasser extra nicht kontrolliert - er habe damit gerechnet, dass es viel zu heiß war.
Laut Landgericht drückte er das Kind bis zur Brust in die Badewanne. Dieses fing an zu schreien. Dadurch soll der Mann erkannt haben, dass der Junge erhebliche Schmerzen hatte. Dennoch habe er ihn mehrere Sekunden in der Wanne festgehalten. Das Wasser hatte den Feststellungen zufolge eine Temperatur von mindestens 50 Grad.
Der Mann nahm das Kind demnach erst aus der Wanne, als sich die Haut großflächig rötete. Etwa eine Stunde später habe er seine Freundin angerufen. Diese rief schließlich den Notdienst. Der kleine Junge erlitt Verbrühungen zweiten und dritten Grades auf 56 Prozent seiner Körperoberfläche. Er kam auf die Intensivstation, starb aber nach fünf Wochen an den Folgen einer Infektion. Das ist dem Gericht zufolge ein für großflächige Verbrühungen typisches Risiko.
Der Prozess gegen den Mann begann im März 2025. Die Staatsanwaltschaft warf ihm in ihrer Anklage Mord vor. Das Landgericht sah aber keinen Tötungsvorsatz. Es verurteilte den Angeklagten Anfang September wegen Körperverletzung mit Todesfolge und der Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer Haftstrafe von elf Jahren. Der Mann wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber keine Rechtsfehler. Das Urteil aus Itzehoe wurde rechtskräftig.
R.Veloso--PC