-
Digitalisierung des Bundeswehr-Heeres verzögert sich und verteuert sich
-
Südafrikas Kommunalwahlen stehen im Zeichen kommunaler Versorgungskrisen
-
Polizeieinsätze gegen linke Proteste lösen Debatte über staatliche Härte aus
-
Fünfzehn Jahre nach dem NSU bleiben Fragen zu Unterstützern offen
-
Hakeem Jeffries steht vor dem Aufstieg zum mächtigsten Demokraten im Kongress
-
Demokraten gewinnen in Texas Senatssitz und Gouverneursamt
-
Demokraten erobern bei US-Zwischenwahlen beide Kongresskammern
-
Trump signalisiert nach Midterms Gesprächsbereitschaft mit den Demokraten
-
Abdul El-Sayed gewinnt Senatssitz in Michigan und schreibt Geschichte
-
Die Pitch-Präsentationen und Keynote-Redner für Blue Magic Netherlands am 17. November stehen fest
-
Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
-
Letzte Funksprüche zeigen Kontrollverlust vor Learjet-Absturz in Florida
-
Der Begriff „migrantisches Milieu“ belebt die Stadtbild-Debatte neu
-
Europas digitale Finanzinfrastruktur soll unabhängiger und robuster werden
-
Raiffeisen Bank International muss den geplanten Addiko-Deal neu strukturieren
-
Dobrindts Äußerung über „Chaoten“ löst Kritik von Grünen und Linken aus
-
Mehr als 1000 Berliner SPD-Mitglieder wenden sich gegen Rot-Grün-Rot um jeden Preis
Vaterschaftsurlaub für Bundeswehrsoldat beschäftigt Bundesverwaltungsgericht
Um Vaterschaftsurlaub für Soldaten geht es am Mittwoch (10.00 Uhr) bei einer Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Ein Major der Bundeswehr beantragt nachträglich neun Tage Sonderurlaub. Nach der Geburt seiner Tochter 2024 wollte er zehn Tage Vaterschaftsurlaub, bekam aber zunächst gar keinen. Stattdessen musste er seinen normalen Erholungsurlaub einsetzen. Später wurde ihm nachträglich ein Tag Sonderurlaub gewährt. (Az. 1 WB 27.25)
Der Major beruft sich vor Gericht auf das EU-Recht, die sogenannte Vereinbarkeitsrichtlinie. Die Bundeswehr verweist dagegen darauf, dass Deutschland keinen Vaterschaftsurlaub einführen müsse. Zwar leitete die EU-Kommission 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren ein, weil Deutschland die Richtlinie nicht umgesetzt habe. Das Verfahren wurde aber 2023 abgeschlossen. Denn zwar gibt es in Deutschland derzeit keinen Vaterschaftsurlaub, aber die Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld seien ausreichend.
M.Carneiro--PC