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Umweltkriminalität soll künftig härter bestraft werden können
Gravierende Fälle von Umweltkriminalität sollen künftig härter bestraft werden können. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum besseren strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Neben höheren Straßmaßen bei schweren Fällen von Umweltkriminalität sollen die Strafverfolgungsbehörden mehr Ermittlungsbefugnisse erhalten. Sie sollen erstmals auf verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie die Telekommunikationsüberwachung zurückgreifen können. Auch sollen die Vorschriften für Geldbußen gegen Unternehmen verschärft werden.
Mit dem Gesetzentwurf soll zugleich die neue EU-Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt umgesetzt werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, Umweltkriminalität sei "ein riesiges Business". Das organisierte Verbrechen verdiene weltweit Milliarden mit illegaler Entsorgung und anderen Umweltstraftaten. "Klärschlamm im Wald, Chemikalien im Fluss, Altöl im Boden – Umweltstraftaten hinterlassen Zerstörung und bedrohen Mensch und Natur." Im Kampf gegen Umweltkriminalität werde nun der Rechtsstaat gestärkt.
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) erklärte, die geplanten deutlich härteren Strafen sorgten für Abschreckung. Zudem brächten neue Ermittlungsbefugnisse "Licht ins Dunkelfeld, das den Tatort Umwelt bislang prägte". Auch die Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern werde gestärkt.
Umweltkriminalität gehört nach Drogen- und Menschenhandel zu einem der größten Kriminalitätsbereiche weltweit. Sie ist eine der Haupteinnahmequellen der organisierten Kriminalität.
Die neue europäische Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt trägt der zunehmenden Bedeutung des grenzüberschreitenden Umweltschutzes Rechnung und sieht neue Straftatbestände vor. Das deutsche Umweltstrafrecht enthält bereits viele Elemente, die den Vorgaben der Richtlinie entsprechen. Dennoch folgt aus den europäischen Vorgaben Umsetzungsbedarf in mehreren Gesetzen und Verordnungen.
T.Batista--PC