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Teststrecke in Nordrhein-Westfalen: Gericht bestätigt Lärmgrenze nahe Pflegeheim
Im Streit über den Lärm einer Teststrecke für Autos in Nordrhein-Westfalen hat das Bundesverwaltungsgericht zugunsten eines Pflegeheims in der Nähe entschieden. Der Lärmrichtwert von 45 Dezibel tagsüber an der Unterkunft wird nicht erhöht, wie das Gericht am Mittwoch in Leipzig urteilte. Der Betreiber der Teststrecke "Bilster Berg" bei Höxter wollte den Betrieb intensivieren. (Az. 7 C 2.25)
Er beantragte einen Lärmwert von 50 Dezibel, das entspricht etwa der Lautstärke eines Gesprächs. Der Landkreis lehnte aber ab. Auch vor dem Verwaltungsgericht Minden und dem Oberverwaltungsgericht Münster hatte der Betreiber keinen Erfolg. Das Urteil aus Münster wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.
H.Silva--PC