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Ungarn: Verfassungsgericht hebt Orban-Dekret zur Besteuerung Budapests in Teilen auf
In Ungarn hat das Verfassungsgericht ein Dekret des abgewählten Regierungschefs Viktor Orban für ungültig erklärt, mit dem Widerspruch gegen ein Steuergesetz unterbunden worden war. Das Gericht erklärte am Mittwoch, es hebe "bestimmte Vorschriften des Regierungsdekrets" auf, "rückwirkend ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens". Zur Begründung führte es Verfahrensfehler an. Das 2022 erlassene Steuergesetz hatte die von der Opposition regierte Hauptstadt Budapest an den Rand des Bankrotts gebracht.
Das Dekret war im Februar im Rahmen der Notstandsbefugnisse erlassen worden, die sich Orbans rechtsnationalistische Regierung 2022 nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine selbst gewährt hatte. Es betraf die von der Regierung erhobenen "Solidaritätsbeiträge" von wohlhabenderen Gebieten, die an ärmere Gemeinden umverteilt werden.
Der Bürgermeister der Hauptstadt Budapest und Orban-Gegner Gergely Karacsony hatte einen Rechtsstreit über die Steuer angestrengt. Er warf Orban vor, die Steuer zu benutzen, um den Haushalt der Regierung angesichts blockierter EU-Gelder aufzufüllen und zugleich die Etats von der Opposition regierter Gemeinden auszutrocknen. Ihm zufolge beläuft sich die immer höher werdende Steuer inzwischen auf ein Fünftel des Gesamthaushalts der Hauptstadt.
Im Februar verbot Orban dann per Dekret alle Rechtsmittel gegen die Steuer. Demnach darf die Erhebung der Steuer nicht Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten sein, alle laufenden Verfahren müssten eingestellt werden.
Auf Facebook feierte Karacsony nun seinen Sieg vor dem Verfassungsgericht als einen "der juristischen Schlacht angemessenen Abschluss". Der Rechtsnationalist Orban hatte die ungarische Parlamentswahl im April nach vier aufeinanderfolgenden Regierungszeiten als Ministerpräsident klar verloren. Er kündigte daraufhin an, auch auf sein Abgeordnetenmandat zu verzichten.
E.Ramalho--PC