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Revisionsprozess gegen Angeklagten im Berliner Wettbüromordfall begonnen
Im sogenannten Berliner Wettbüromordfall hat vor dem Landgericht der Hauptstadt der Revisionsprozess gegen einen Angeklagten begonnen. Zu Beginn am Dienstag wurden laut Gericht auszugsweise unter anderem das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Februar sowie die Entscheidung des Landgerichts aus 2019 verlesen.
Das Berliner Gericht hatte damals in zwei Urteilen acht Hells-Angels-Rocker wegen Mordes und einen neunten, den damaligen Anführer, wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Alle gingen beim BGH in Revision, bis auf den 33-jährigen Cenkay T. scheiterten sie jedoch.
Bei T. bestätigte der BGH zwar die Verurteilung wegen Mordes, hob das Urteil jedoch im Strafausspruch aus. Das Landgericht habe die Ablehnung einer Strafmilderung nicht fehlerfrei begründet, obwohl T. bei der Aufklärung geholfen habe, begründete der BGH seine Entscheidung.
Eine andere Schwurgerichtskammer des Berliner Gerichts muss deshalb nun über die Strafe neu verhandeln. Für den Revisionsprozess wurden Verhandlungstermine bis Mitte August angesetzt.
Im Januar 2014 hatten 13 teilweise maskierte Männer ein Wettbüro im Berliner Stadtteil Reinickendorf getürmt und einen darin sitzenden Mann erschossen. Nach fast fünf Jahren Prozessdauer kam das Landgericht 2019 zu dem Schluss, dass eine Fehde zwischen dem damaligen Chef einer Hells-Angels-Gruppe in der Hauptstadt und dem späteren Opfer der Grund für die Tat gewesen sei. Der Anführer habe die übrigen Beteiligten zu der Tat angestiftet.
H.Silva--PC