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Gericht: Reiseveranstalter muss wegen mit Handtüchern reservierter Liegen zahlen
Mit Handtüchern reservierte Sonnen- oder Poolliegen sorgen bei Urlaubern mitunter für Verdruss - und bei einer Pauschalreise kann dies laut einem Gerichtsurteil sogar einen Mangel darstellen. Das Amtsgericht Hannover sah die entsprechende Klage eines Mannes, der mit seiner Familie eine Pauschalreise auf die griechische Insel Kos unternommen hatte, als begründet an, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Insgesamt hatte der Kläger 986,70 Euro gefordert. (Az. 527 C 9826/25)
Laut dem Urteil des Amtsgerichts, das bereits im April erging, war die Reise "aufgrund fehlender zur Nutzung zur Verfügung stehender Liegen mangelbehaftet". Der Kläger hatte demnach moniert, dass nach der Frühstückszeit bereits sämtliche Liegen mit Handtüchern reserviert gewesen seien, ohne dass andere Gäste diese genutzt hätten - und obwohl die Regeln des Hotels eben jenes Verhalten untersagt hätten.
Da er sich diesbezüglich aber vergeblich an den Reiseveranstalter wandte, darf der Reisepreis dem Urteil zufolge für die geltend gemachten zehn Tage um täglich 15 Prozent gemindert werden. Der Gerichtssprecher wies darauf hin, dass es sich um einen Einzelfall handele. Bereits im Jahr 2023 sei das Amtsgericht in einem ähnlichen Fall aber ebenfalls zu dem Schluss gekommen, dass der Reiseveranstalter zum Einschreiten gehalten ist. Andernfalls könne sich der Reisepreis mindern, weil die Reiseleistung mangelhaft sei.
T.Resende--PC