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AfD verliert Verfahren um Millionenspende gegen Bundestag vor Verwaltungsgericht
In einem Verfahren um die Rückforderung einer vom Bundestag eingezogenen Wahlkampfspende mit einem Wert von rund 2,3 Millionen Euro ist die AfD vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert. Es wies den von der Partei eingebrachten Antrag auf Rückzahlung am Donnerstag ab. Die Partei hätte die Spende im Wahlkampf für die Bundestagswahl 2025 nicht annehmen dürfen, weil der tatsächliche Spender nicht bekannt gewesen sei, hieß es zur Begründung.
Der Bundestag war laut Gericht davon ausgegangen, dass die Spende in Form einer Plakatwerbungskampagne aus einer "Strohmannkonstellation" und nicht von dem von der AfD angegebenen angeblichen Spender, einem früheren österreichischen Politiker, stammte. Daher forderte er die Überweisung der Summe durch die Partei. Diese kam der Forderung nach, bemühte sich dann aber auf juristischem Weg um eine Rückzahlung.
Laut Gericht ging es um tausende Plakate, auf denen vor der Wahl 2025 in zahlreichen Städten für die AfD als "bürgerliche Alternative" geworben worden war. Die Plakate waren nicht im parteitypischen Blau gehalten, sondern gelb. Auch das Parteikürzel war leicht verändert.
A.Magalhes--PC