-
Gewinn von Spielzeughersteller Lego im ersten Halbjahr "besser als erwartet"
-
VW-Chef Blume zu möglichen Stellenstreichungen: "Etwa die Hälfte" in Deutschland
-
Korruptionsverdacht: Früherer armenischer Präsident Kotscharjan festgenommen
-
Baden-Württemberg: Ausgebüxter Papagei macht es sich auf fremdem Balkon gemütlich
-
Cooler Aufritt mit ärztlichem Attest: Nepals Regierungschef darf weiter mit Sonnenbrille ins Parlament
-
TÜV-Verband: E-Autos in Deutschland "auf dem Weg zum Mainstream"
-
Steinmeier wirbt für weitere Zuwanderung - Warnung vor Nationalismus
-
Lobbyranking: Fortschritte bei Transparenz - aber Probleme bei Umsetzung von Regeln
-
VW-Chef Blume trifft auf Beschäftigte - Betriebsrat sieht Vertrauen beschädigt
-
Per Notruf aus fahrendem Auto: Achtjährige stoppt Trunkenheitsfahrt ihrer Mutter
-
Zwei Spiele gesperrt: Bensebaini fehlt BVB bei Pokalauftakt
-
Kanzler ruft trotz wirtschaftlicher Probleme zur Zuversicht auf
-
Merz zu hybriden Angriffen: Urheber werden dafür bezahlen
-
75-Jähriger umfährt Schranken: Tödlicher Bahnunfall in Schleswig-Holstein
-
Medien: Bayern auch zum Ligastart ohne Musiala
-
Warnung vor AfD-Regierung: Bildschirm bei MDR-Sendung in Sachsen-Anhalt schwarz
-
Merz bekennt sich vor Kabinettsklausur zu Kampf gegen Klimawandel
-
Menschenrechtsgericht fordert Freilassung des in der Türkei inhaftierten Kulturförderers Kavala
-
Deutsche Wirtschaft zeigt sich deutlich widerstandsfähiger als erwartet
-
Ifo-Institut: Stimmung bei deutschen Unternehmen im August aufgehellt
-
Kühlschrank für Menschen soll japanische Arbeiter vor Hitze schützen
-
Deutliches Auftragsplus für Baugewerbe im Juni - Branche sieht noch keine Wende
-
Medienberichte: Weitere Drohne und Sprengstoff nach Vorfall in Leipzig gefunden
-
Müller und Hummels investieren in portugiesischen Erstligisten
-
Rheinland-Pfalz: Ehrlicher 13-Jähriger bringt gefundene 500 Euro zu Polizei
-
Digitale Medien an der Spitze: Freizeit-Monitor 2026 mit klarem Ergebnis
-
Warken vor Klausur: Stärkung des Wirtschaftsstandorts ist zentrale Aufgabe
-
Deutliches Auftragsplus für Baugewerbe im Juni
-
Pokal-Krawalle: DFB-Spitze nimmt Klubs ins Visier
-
Staatsdefizit steigt im ersten Halbjahr 2026 auf mehr als 71 Milliarden Euro
-
Trotz Irankriegs: Deutsche Wirtschaft im zweiten Quartal um 0,3 Prozent gewachsen
-
"Washington Post" muss geschasste Kolumnistin Karen Attiah wieder einstellen
-
"Genug ist genug": Frühere Fußballstars kritisieren Infantino
-
Medien: Ermittler gehen von mehreren Drohnen bei Vorfall in Leipzig aus
-
Supreme Court macht vorerst Weg frei für Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
Winston-Salem: Altmaier erreicht Achtelfinale
-
Vor Kabinettsklausur: CDU-Arbeitnehmer warnen vor sozialer Schieflage
-
Frauen-WM 2027: Auslosung am 11. Dezember in Rio de Janeiro
-
US Open: Federer sorgt für Begeisterung in New York
-
Seeler abgelöst: HSV-Teenie Lemke schnappt sich Altersrekord
-
Kaul erklärt Silber-Rezept: "Diese Restlockerheit braucht man"
-
Wie 2008: Erstligisten geben sich - noch - keine Blöße
-
Die Sport-Höhepunkte am Dienstag, 25. August
-
Studie: Jeder dritte Jugendliche massiv durch Schulstress belastet
-
KI-Songs werden aus Musikcharts in Australien verbannt
-
Menschenrechtsgericht urteilt zu in Türkei inhaftiertem Kulturförderer Kavala
-
Computerspielmesse Gamescom startet in Köln
-
"Zuhause in Deutschland": Steinmeier lädt zu Diskussion über Einwanderung und Integration ein
-
Bundesregierung kommt zu Kabinettsklausur auf Schloss Neuhardenberg zusammen
-
Zwei Monate nach Erdbeben in Venezuela: Zahl der Todesopfer steigt auf über 6500
Sogenannte Hitlergruß-Fotomontage: AfD-Politiker Bystron freigesprochen
Der AfD-Europapolitiker Petr Bystron ist in einem Berufungsverfahren von strafrechtlichen Vorwürfen wegen einer mutmaßlichen Hitlergruß-Fotomontage freigesprochen worden. Das Landgericht München I ging nach Angaben eines Sprechers am Donnerstag nicht davon aus, dass die fraglichen Bilder mehrerer deutscher Politiker tatsächlich die verbotene nationalsozialistische Grußformel zeigten oder entsprechend interpretiert werden könnten.
Auch eine Manipulation der Fotos sei nicht festzustellen, betonte das Landgericht. Es hob deshalb eine erstinstanzliche Verurteilung Bystrons wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen durch das Amtsgericht München auf. Dieses hatte den Politiker im Oktober 2025 zu einer Geldstrafe in Höhe von 11.250 Euro verurteilt.
Hintergrund ist eine Fotocollage, die Bystron im Jahr 2022 anlässlich des Abschieds des damaligen ukrainischen Botschafters in Deutschland, Andrij Melnyk, über einen Kurzbotschaftendienst verbreitet hatte. Sie zeigte neben einem Foto Melnyks Bilder führender deutscher Politiker mit erhobenen Armen. Gezeigt wurden unter der Überschrift "Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied" etwa die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr Nachfolger Olaf Scholz (SPD).
Durch das Bildarrangement entstand der Eindruck, die Abgebildeten würden den verbotenen Hitlergruß zeigen. Wegen Ermittlungen in der Sache wurde Bystrons Immunität als Abgeordneter aufgehoben. Bystron sitzt seit 2024 im Europaparlament, davor war er Bundestagsabgeordneter.
Das Landgericht stufte den Post des Angeklagten laut Sprecher zwar als "geschmacklos" ein. Bystron habe nach Überzeugung der Kammer eine "Nähe der ukrainischen Regierung zum Nationalsozialismus" herstellen wollen, hieß es. Es liege in der Angelegenheit allerdings keine Straftat vor.
Die Ukraine sieht sich seit 2022 mit einem vom Nachbarland Russland begonnenen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg konfrontiert. Sie wird in ihren Verteidigungsbemühungen von westlichen Staaten wie Deutschland unterstützt. Der Vorwurf angeblicher faschistischer Bestrebungen in der Ukraine ist ein zentraler Bestandteil der russischen Kriegspropaganda.
Nach Feststellungen des Landgerichts wurde nur eines der für den Post genutzten Originalbilder gespiegelt und damit bearbeitet. Dadurch sei allerdings der linke Arm abgebildet worden - und eben gerade nicht der für den sogenannten Hitlergruß verwendete rechte Arm. Dies entspreche deshalb gerade nicht dem verbotenen nationalsozialistischen Symbol.
Zu der Berufungsverhandlung kam es, weil Bystron gegen den Schuldspruch aus erster Instanz vorging. Auch das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft kann Rechtsmittel einlegen.
X.Brito--PC