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Nach Schuss aus Selbstschussanlage in Sachsen-Anhalt: Haftbefehl gegen 43-Jährigen
Im Fall einer durch eine Selbstschussanlage schwer verletzten 54-jährigen Frau in Sachsen-Anhalt ist gegen den 43-jährigen Grundstückseigentümer Haftbefehl erlassen worden. Der Beschuldigte wurde widerstandslos festgenommen, wie die Polizei in Stendal am Montag mitteilte. Er wurde am Freitag einem Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete. Im Anschluss wurde er in eine Haftanstalt gebracht.
Die 54-jährige Frau war vor rund einer Woche bei der Suche nach ihrem Hund auf das Grundstück des 43-Jährigen geraten. Dort löste sich ein Schuss mit Schrotmunition und traf die 54-Jährige. Die Ermittler gingen davon aus, dass die Frau versehentlich eine Selbstschussanlage auslöste.
Die Ermittlungen ergaben zunächst keinen dringenden Tatverdacht, weshalb kein Haftbefehl beantragt wurde. Nach weiteren Erkenntnissen wurde nun jedoch Haftbefehl gegen den Beschuldigten wegen Verdachts auf ein versuchtes Tötungsdelikt erlassen. Weitere Angaben machten die Beamten aus ermittlungstaktischen Gründen nicht.
F.Ferraz--PC