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Sprengung von Kühltürmen von Atomkraftwerk Grafenrheinfeld gestört: Strafe abgemildert
In einem Berufungsprozess wegen einer Störaktion bei der Sprengung der Kühltürme des abgeschalteten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld ist die Strafe deutlich reduziert worden. Das Landgericht im bayerischen Schweinfurt änderte die erstinstanzliche Entscheidung ab und verurteilte den Angeklagten am Montag zu einer Geldstrafe von 1800 Euro, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Amtsgericht Schweinfurt hatte den Mann im September zu einer Geldstrafe von 4000 verurteilt.
Bei der Sprengung im August 2024 war der Mann in den Sperrbereich um das Kraftwerk eingedrungen, so dass der Sprengablauf neu gestartet werden musste. Insgesamt kam es dadurch zu einer Verzögerung von eineinhalb Stunden.
Gegen das Urteil des Amtsgerichts legte der Angeklagte Rechtsmittel ein. In dem Prozess am Landgericht Schweinfurt beantragte die Staatsanwaltschaft die Verwerfung der Berufung als unbegründet. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Das 1981 in Betrieb genommene Atomkraftwerk Grafenrheinfeld war 2015 abgeschaltet worden. Ab 2018 folgte der Rückbau. Die Türme hatten jahrzehntelang die Landschaft im unterfränkischen Landkreis Schweinfurt geprägt.
A.Santos--PC