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Jobs nur für Kirchenmitglieder: Bundesarbeitsgericht verhandelt erneut
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verhandelt am Donnerstag (09.00 Uhr) in Erfurt zum dritten Mal über die passende Konfession als Voraussetzung für einen Job bei der Kirche. Der Rechtsstreit dauert schon mehr als zehn Jahre. Die konfessionslose Klägerin bewarb sich 2012 auf eine Stelle bei der Diakonie, wurde aber nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen. (Az. 8 AZR 194/25 (F))
Sie zog vor Gericht und fordert eine Entschädigung. Die Frau bemängelt, dass sie wegen ihrer Konfessionslosigkeit benachteiligt worden sei. Zunächst bekam sie vor dem BAG Recht. Das Bundesverfassungsgericht kippte dessen Urteil allerdings im vergangenen Jahr, weswegen nun neu verhandelt werden muss. Die Frage ist, wie viel Spielraum Kirchen bei der Besetzung von Stellen haben. Es wird bereits ein Urteil erwartet.
P.Serra--PC