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Streit über Maklerprovision vor BGH: Urteil kommt später
Im Streit über die Maklerprovision bei einem Zweifamilienhaus, das als Einfamilienhaus genutzt werden soll, wird das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt verkündet. Das kündigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag nach der mündlichen Verhandlung an. In dem Fall aus Berlin geht es um sechs Prozent des Kaufpreises, welche der Makler als Provision verlangt. (Az. I ZR 111/25)
Die Immobilie wurde als Zweifamilienhaus vermarktet und verkauft. Der Käufer will aber mit seiner Familie allein dort wohnen - was er dem Makler erst nach Abschluss des online geschlossenen Vertrags mitteilte. Die Frage ist, wie viel Provision er zahlen muss. Denn für die Vermittlung von Einfamilienhäusern gilt der sogenannte Halbteilungsgrundsatz.
Demnach bezahlen Käufer und Verkäufer je die Hälfte der Provision. Beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses muss der Verkäufer dagegen nicht zahlen. Im Berliner Fall forderte der Makler vom Käufer sechs Prozent des Kaufpreises als Provision, die dieser nicht entrichten wollte. Der Makler klagte und hatte vor dem Berliner Kammergericht Erfolg. Nun prüft der BGH dessen Urteil. Wann in Karlsruhe entschieden wird, war am Donnerstagnachmittag noch nicht bekannt.
P.Cavaco--PC