-
Ein Toter und drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Dank Pejcinovic: VfB souverän weiter
-
Schröder und Co. nach Offensiv-Spektakel im Supercup-Finale
-
Deutsche Springreiter nach 16 Jahren wieder Weltmeister
-
"Schadet dem Fußball": FCK gewinnt nach Ausschreitungen
-
Nach Ausschreitungen: FCK siegt in der Verlängerung
-
Mindestens 18 Tote und Dutzende Verletzte bei russischen Angriffen in der Ukraine
-
Statement zum Auftakt: Bayern verdirbt Eta-Debüt
-
Mindestens 14 Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Historisches Schützenfest: Frankfurter Rekordsieg im DFB-Pokal
-
Ermittlungen zu Gaza-Hilfsflotte: Türkei erlässt internationalen Haftbefehl gegen Netanjahu
-
Danneberg patzt: Deutsche Hockey-Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens sechs Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Hockey-WM: Deutsche Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Formel 1: Russell schnappt sich die Sprint-Pole in Zandvoort
-
Deutschland Tour: Bauhaus Fünfter - Magagnotti überrascht
-
Waffenlager bei Berlin: Behörden vermuten Anschlagsplan - Spur nach Russland
-
Tumulte nach WM-Finale: Zehn Spiele Sperre für Paredes
-
Gericht: Blitzerergebnisse dürfen auch im Saarland ohne Rohdaten verwertet werden
-
"Schwierige Entscheidung": Sinner sagt für US Open ab
-
Mehrere Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Verlorener Prozess: Prinz Harry und weitere Kläger müssen 9,5 Millionen Pfund zahlen
-
Ukraine-Koalition berät am Montag - Teilnehmer treffen sich in Kiew
-
"Wirtschaftskrieg" gegen Teheran: China lehnt "illegale einseitige Sanktionen" ab
-
Hohe Preise: Trump setzt vorübergehend Zölle auf Rinderhack aus
-
Nach Einbruch bei Handballteam Füchse Berlin: Haftstrafe wegen vieler Diebstähle
-
Bericht: Keßler sagt Merz für Staatsministerinnen-Posten ab
-
Hausverwalter veruntreut Millionensumme: Drei Jahre Haft in Schleswig-Holstein
-
Merz besucht Hürtgenwald
-
Norwegens König Harald V. weiter im Krankenhaus - Palast sagte Termine ab
-
Vorfall mit Polizeihund in Sachsen: Ermittlungen gegen Polizist eingestellt
-
26-Jähriger soll in Rheinland-Pfalz Eltern getötet haben - Festnahme
-
IStGH-Präsidentin warnt nach US-Sanktionen vor "Niedergang des Völkerrechts"
-
Freies Training: Antonelli auch in Zandvoort stark
-
Medienberichte: Waffenversteck bei Berlin womöglich in Auftrag Russlands angelegt
-
Umfrage: Smart Glasses lösen bei vielen Deutschen Unbehagen aus
-
Irrfahrt nach medizinischem Notfall: Autofahrer verletzt acht Passanten in Hofgeismar
-
Bayer: Andrich muss Kapitänsbinde an Tapsoba abgeben
-
Ramelow soll in Verhandlungen mit Lufthansa für Pilotengewerkschaft VC schlichten
-
Fiebich hebt Daumen für die WM: "Werde auf jeden Fall spielen"
-
Konzernbilanz: BVB schreibt Millionenverlust
-
"Das sind keine beliebten Projekte": Kanzleramt will Reformkurs vorantreiben
-
Auto erfasst Passanten in Hofgeismar: Fahrer laut Polizei mit medizinischen Problemen
-
Nach El-Mala-Coup: Köln holt Skhiri zurück
-
Eklat um Weihnachtsbaum vor Kita in Hamburg: Urteil gegen Aufsteller rechtskräftig
-
Nach schweren Unwettern in mehreren Bundesländern: DWD warnt vor Starkregen
-
Hyundai-Beschäftigte in Südkorea streiken für Anhebung des Rentenalters
-
Trockenheit wegen El Niño: Schiffsverkehr durch den Panamakanal wird reduziert
-
Bayern ohne Musiala im Supercup, aber Kompany "total ruhig"
EuGH: EU-Staaten dürfen bei Verdacht auf Scheinehe im Nachhinein ermitteln
EU-Staaten dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Nachhinein gegen aus Drittstaaten eingebürgerte Menschen ermitteln, wenn die Staatsangehörigkeit nach Einschätzung der Behörden durch eine Scheinehe erworben wurde. Zudem dürfen die Behörden auch den eigentlichen Betrug feststellen und Rechte zurücknehmen, wie der EuGH in Luxemburg am Donnerstag urteilte.
Im konkreten Fall ging es nach Gerichtsangaben um den Staatsangehörigen eines Nicht-EU-Staates, der sich als Student in Irland niedergelassen hatte. Kurz vor Ablauf seines Aufenthaltstitels heiratete er eine EU-Bürgerin. In der Folge erhielt der Mann 2015 die irische Staatsangehörigkeit.
Die irischen Behörden vermuteten jedoch, dass das Aufenthaltsrecht über eine Scheinehe mutmaßlich in betrügerischer Absicht erlangt worden sei. Die Justiz vertrat die Auffassung, dass die aus der Freizügigkeitsrichtlinie abgeleiteten Rechte zurückzunehmen seien. Der Betroffene focht dies an und machte geltend, dass er nicht mehr unter diese Richtlinie falle, weil er irischer Staatsbürger geworden sei.
Das zuständige irische Gericht wandte sich in der Angelegenheit an den EuGH. Dieser entschied nach eigenen Angaben, dass "die Vorschriften zur Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Rechtsmissbrauch auch auf vergangene Sachverhalte Anwendung finden". Andernfalls würde das Ziel der Bekämpfung von Scheinehen und betrügerischen Praktiken, "die oft erst spät aufgedeckt werden", beeinträchtigt, argumentierte der EuGH.
Die Behörden der EU-Staaten dürften daher entsprechende Ermittlungen vornehmen, entschied der EuGH. Dies könne in der Folge auch dazu führen, dass dem betroffenen Menschen die erworbene Staatsangehörigkeit eines EU-Landes entzogen werde und dass dieser Mensch somit den Status als Bürger der Europäischen Union verliere.
E.Raimundo--PC