-
Starmer unter Druck: Labour-interner Rivale Burnham gewinnt richtungsweisende Nachwahl
-
Zweites Spiel, zweiter Sieg: Mexiko vorzeitig Gruppensieger
-
Starmer-Rivale Burnham gewinnt richtungsweisende britische Nachwahl in Makerfield
-
EU-Staats- und Regierungschefs beraten an zweitem Gipfeltag über Haushalt und Nahost
-
US-iranische Verhandlungen zu umfassender Friedenslösung sollen in der Schweiz beginnen
-
US-Geheimdienstkoordinator Pulte soll Amt kommissarisch antreten
-
Linke startet dreitägigen Parteitag in Potsdam
-
Venezuelas Interims-Regierung spricht mit Opposition über demokratischen Übergang
-
Umweltminister Schneider: Bereits über 55.000 Anträge für E-Auto-Prämie eingegangen
-
Tränen beim Triumph: Kanada siegt und weint
-
100 Guerilla-Kämpfer in Kolumbien legen ihre Waffen nieder
-
EU-Staaten wollen Russland-Sanktionen erstmals um zwölf Monate verlängern
-
Nachwahl in Makerfield: Nach Schließung der Wahllokale werden Stimmen ausgezählt
-
Kubanische Regierung stellt mehr als 170 marktwirtschaftliche Reformen vor
-
13 Tote bei dschihadistischem Angriff auf Flughafen in Nigers Hauptstadt Niamey
-
Joker Manzambi sticht doppelt: Schweiz macht Fehlstart wett
-
Fecht-EM: Degenfechterin Ehler überrascht mit Silber
-
Ex-US-Präsidenten und Merkel bei Eröffnung von Obama-Center - Trump fehlt
-
Vance: Iran-Gespräche nicht so hart wie Talkshow-Auftritt
-
EU-Staaten hoffen nach Iran-Deal auf Bewegung auch in Ukraine-Frage
-
Vor Deutschland-Spiel: Wahi darf nun doch nach Kanada einreisen
-
Iran-Abkommen: Trump wütet gegen Kritiker und spricht von "Sieg"
-
Remis gegen Südafrika: Schicks Tschechen droht das Aus
-
"Im Prinzip": Neuer plant DFB-Abschied nach der WM
-
Konfettiregen über New York: Knicks frenetisch gefeiert
-
UN-Menschenrechtskommissar: Offensive auf sudanesische Stadt Al-Obeid muss gestoppt werden
-
EU-Gipfel in Brüssel beginnt mit Selenskyj als Gast
-
Iran-Gespräche: US-Vizepräsident Vance könnte am Wochenende in die Schweiz reisen
-
UN-Klimachef warnt in Bonn vor "Rosinenpicken" beim Klimaschutz
-
In Peine entkommener Straftäter in Italien gefasst
-
Schiffsverfolgungsdienste: Acht Schiffe durchqueren Straße von Hormus
-
Netanjahu ruft zu Erhalt von "lebenswichtiger" Beziehung zu den USA auf
-
Rentenkommission beschließt Empfehlungen - aber vorerst nicht einstimmig
-
Tunesien und Japan im 1000. WM-Spiel - Sondertrikot für Referee
-
Schweiz steuert auf Referendum über Neubau von Akw zu
-
Brasilien: Neymar fehlt auch gegen Haiti
-
Merz will "in Ruhe" über möglichen Hormus-Einsatz beraten
-
Halle: Zverev nach Sieg über Hanfmann im Viertelfinale
-
Videospiele: Vorverkauf für "GTA VI" startet am 25. Juni
-
US-iranisches Abkommen: Pakistanischer Premier verschiebt Besuch in der Schweiz
-
Restaurierung von Parthenon-Tempelfassade auf Akropolis in Athen abgeschlossen
-
Niederländischer Rechtspopulist Wilders hofft auf mehr rechte EU-Regierungschefs
-
Israels Armee will trotz US-iranischem Rahmenabkommen weiter im Libanon operieren
-
Überprüfung der US-Truppenpräsenz: Washington erhöht Druck auf Nato-Verbündete
-
Korruptionsermittlungen nun auch gegen Töchter von Spaniens Ex-Regierungschef Zapatero
-
SPD-Fraktion: Verabschiedung der Gesundheitsreform wird verschoben
-
"Koalitionsbruch": Harte Kritik an Entwurf aus dem Hause Bas zu Arbeitszeitreform
-
Rentenkommission einigt sich auf Empfehlungen - aber offenbar nicht einstimmig
-
Hegseth: Iran muss auf Atomwaffen verzichten - USA können sonst wieder losschlagen
-
IAEA bereit zur Unterstützung von Umsetzung des US-iranischen Rahmenabkommens
EuGH: Deutsche Kürzungen von Asylleistungen in bestimmten Fällen unzulässig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Kürzungen von Asylbewerberleistungen in Deutschland in bestimmten Fällen für unzulässig erklärt. In dem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil geht es um den Fall eines Afghanen, dessen Abschiebung nach Rumänien deutsche Behörden angeordnet hatten, die aber dann nicht vollzogen wurde. Das Urteil bezieht sich formal auf diesen Einzelfall, enthält aber auch grundsätzliche Aussagen (AZ: C‑621/24).
In seinem Urteil stellt der EuGH fest, dass es nicht mit europäischem Recht vereinbar ist, wenn im vorliegen Fall die dem Asylsuchenden "gewährten materiellen Leistungen eingeschränkt werden". Dies gelte für Sachleistungen zur Deckung des Bedarfs an Kleidung, an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts sowie "Geldleistungen zur Deckung seines notwendigen persönlichen Bedarfs". Die Unzulässigkeit der Einschränkungen dieser Leistungen sei auch gegeben, wenn der Antrag auf Schutzgewährung in Deutschland abgelehnt wurde, weil ein anderer EU-Staat für dessen Bearbeitung zuständig sei (sogenannte Dublin-Fälle).
Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl sprach nach dem Urteil von einer "Klatsche für die Bundesregierung". Jahrelang habe Deutschland asylsuchenden Menschen ihnen zustehende Leistungen verweigert. "Jetzt ist klar: Das ist europarechtswidrig und ein handfester Skandal", erklärte die rechtspolitische Sprecherin Wiebke Judith. Dies gelte umso mehr, als seit 2024 sogar ein kompletter Leistungsausschluss in solchen Fällen gelte. Die EuGH-Entscheidung sei eine klare Absage an pauschale Regelungen, Leistungen für Asylsuchende auf "Bett, Brot und Seife" zu reduzieren.
Der EuGH war vom Bundessozialgericht um die Stellungnahme zu dem Fall gebeten worden. Der Afghane hatte laut der Mitteilung im September 2021 in Deutschland Schutz beantragt. Er lebte dort zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung im Landkreis Schweinfurt, wo ihm auch die normalen Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt wurden.
Diese Leistungen wurden dann jedoch eingeschränkt, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Zuständigkeit Rumäniens festgestellt und im Oktober 2021 die Abschiebung des Mannes dorthin bis spätestens April 2022 angeordnet hatte. Der Landkreis gewährte dem Asylsuchenden daraufhin nur noch bestimmte Sachleistungen für Ernährung, Unterkunft, Körperpflege und Gesundheit, nicht mehr jedoch für den notwendigen Bedarf an Kleidung, Gebrauchs- und Verbrauchsgütern sowie Geldleistungen. Dagegen hatte der Mann geklagt.
Ein angemessener Lebensstandard im Sinne des EU-Rechts lasse sich "ohne Maßnahmen in Bezug auf Kleidung und Geldleistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs nicht verwirklichen", stellte der EuGH dazu fest. So zähle auch Kleidung "zu den elementarsten Bedürfnissen", eines Menschen. Auch Geldleistungen seien erforderlich, um Betroffenen "zu einem Minimum an Selbstbestimmung zu verhelfen", etwa zur Beschaffung notwendiger Verbrauchsgüter wie Fahrkarten oder Kommunikationsmittel sowie zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Ansprüche darauf im Aufenthaltsland endeten nicht mit der Anordnung einer Abschiebung, sondern erst mit deren Vollzug.
Die abschließende Entscheidung des Bundessozialgerichts in der Sache steht noch aus, muss sich aber an den EuGH-Vorgaben orientieren. Vor dem EuGH hatte zunächst das Sozialgericht Würzburg die Klage des Afghanen gegen die Leistungskürzungen durch den Landkreis Schweinfurt abgewiesen. Das Bayerische Landessozialgericht gab der Klage im Berufungsverfahren jedoch statt, da kein pflichtwidriges Verhalten des betroffenen Mannes vorliege. Dagegen legte der Landkreis dann Revision beim Bundessozialgericht ein. Dieser hatte jedoch Zweifel, ob die Bestimmungen des deutschen Asylbewerberleistungsgesetzes mit dem EU-Recht vereinbar seien, und wandte sich an den EuGH.
Rumänien lehnt die Aufnahme von Asylsuchenden in sogenannten Dublin-Fällen seit März 2022 unter Hinweis auf Folgen des Ukraine-Krieges ab. Abschiebeanordnungen dorthin können daher in der Regel nicht umgesetzt werden.
L.Mesquita--PC