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Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Anklage fordert Höchststrafe
Rund eineinhalb Jahre nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg für den mutmaßlichen Täter Taleb A. die Höchststrafe gefordert. Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher plädierte am Donnerstag vor dem Landgericht Magdeburg dafür, A. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung zu verurteilen und die besondere Schwere seiner Schuld festzustellen. Die Gewalttat in der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts sprenge "jede menschlich begreifbare Dimension".
An A.s Täterschaft gebe es keine ernsthaften Zweifel, sagte Böttcher. Er habe die Tat nach seiner Überzeugung "lange und im Voraus geplant". Das dadurch ausgelöste Leid ganzer Familien daure bis heute an und sei "schier unbeschreiblich".
Laut Anklage war A. am 20. Dezember 2024 mit einem Mietwagen über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast und hatte zahlreiche Besucher erfasst. Sechs Menschen starben, mehr als 300 weitere wurden bei der Attacke verletzt.
Seit November muss sich der aus Saudi-Arabien stammende Arzt vor dem Landgericht unter anderem wegen sechsfachen Mordes und vielfachen versuchten Mordes verantworten. Er gestand, einen Angriff geplant zu haben, bestritt aber, Menschen gezielt überfahren zu haben. Seine Aussagen im Prozess waren teils wirr und von Verschwörungstheorien durchzogen.
Böttcher zufolge lag das eigentliche Tatmotiv in einem Konflikt des Beschuldigten mit einem Kölner Flüchtlingsverein, gegen den er einen Zivilprozess verloren hatte. Dem Angeklagten sei es darum gegangen, für diese Niederlage sowie eine Reihe erfolgloser Strafanzeigen "Rache zu üben", sagte der Oberstaatsanwalt.
Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft handelte der Angeklagte aus persönlichen Motiven. "Es ging und geht dem Angeklagten immer nur um eins: um sich selbst", sagte Böttcher. Dies decke sich auch mit der Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen, der dem Angeklagten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung bescheinigte. Der Angeklagte habe "keinerlei Reue, Bedauern oder Einsicht" zu Erkennen gegeben.
Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft sprach angesichts der Tat von einer "mörderischen Fahrt". Aussagen des Angeklagten, er habe nicht wahrgenommen, dass er Menschen überfahren habe, halten die Ankläger für unglaubwürdig.
Videoaufnahmen hätten eindrücklich gezeigt, wie Taleb A. mit seinem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Wagen teils in Schlangenlinien und mit hoher Geschwindigkeit durch die Menschenmenge fuhr. Der Angeklagte sei mit seinem Fahrzeug "durch die Menge gepflügt", sagte Staatsanwalt Marco Reinl als weiterer Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft.
Die weiteren Schlussvorträge von Verteidigung und Nebenklage werden voraussichtlich mehrere Verhandlungstage in Anspruch nehmen. Wann das Urteil gegen den Todesfahrer fallen könnte, war noch offen.
H.Portela--PC