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Vergewaltigungsverfahren gegen fanzösischen Regisseur Luc Besson wird nicht neu aufgerollt
Ein Berufungsgericht in Paris hat erneute Ermittlungen wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs gegen den Regisseur Luc Besson abgelehnt. Die Anwältin der Schauspielerin Sand Van Roy kündigte am Dienstag in der Folge an, vor das höchste Berufungsgericht zu ziehen.
Van Roy hatte Besson 2018 wenige Stunden nach einem Treffen mit ihm in einem Pariser Luxushotel wegen Vergewaltigung angezeigt. Er wurde in einem ersten Verfahren, das bis vor das höchste Berufungsgericht kam, freigesprochen. Die belgisch-niederländische Schauspielerin beantragte daraufhin erneute Ermittlungen im Licht einer DNA-Analyse von Proben ihrer Unterwäsche, die sie in den Niederlanden hatte vornehmen lassen.
Der Anwalt von Besson reagierte zufrieden auf die Entscheidung des Berufungsgerichts. "Wir begrüßen es, dass die Justiz es ablehnt, das Verfahren erneut aufzurollen", sagte Thierry Marembert. Zwischen 2018 und 2023 seien alle Staatsanwälte und Richterinnen zu dem Schluss gekommen, dass Besson unschuldig sei, fügte er hinzu.
Er verwies darauf, dass Besson und Van Roy mehrere Jahre lang eine Beziehung hatten. Eine "fehlende Zustimmung" sei nicht nachweisbar gewesen.
Van Roy hatte in Bessons Film "Valerian - Die Stadt der tausend Planeten" von 2017 mitgespielt. Sie machte geltend, dass der Regisseur seine Machtposition ausgenutzt und gedroht habe, ihre Schauspielkarriere zu beeinträchtigen.
Besson hatte die Anschuldigungen immer zurückgewiesen und von einer "einvernehmlichen außerehelichen Affäre" gesprochen. Er räumte allerdings ein, dass die Affäre in einem Kontext der Unterordnung stand, da Van Roy in mehreren seiner Filme mitspielte. Mehrfach erklärte er zudem, dass er sich nicht an Details erinnere.
Besson ist für Filme wie "Im Rausch der Tiefe" von 1988 und "Léon - Der Profi" von 1994 bekannt.
S.Pimentel--PC