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Neues Gutachten bringt Debatte über AfD-Verbot wieder in Schwung
Ein juristisches Gutachten bringt die Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wieder in Schwung. Das Gutachten kommt zu dem "eindeutigen Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig ist", sagte am Donnerstag in Berlin Bijan Moini von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Ein AfD-Verbotsantrag hätte deshalb "nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg". Vor allem aus Grünen, SPD und Linken wurde ein neuer Anlauf für ein Verbot gefordert.
Unter Moinis Leitung erstellte ein achtköpfiges Team innerhalb von 13 Monaten die 1500-seitige Analyse. Diese geht davon aus, dass die AfD nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ziele, "die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen". Dem Gutachten zufolge verstößt die AfD insbesondere gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde.
"Wir als Fraktionsvorsitzende der demokratischen Fraktionen des Deutschen Bundestags sind in der Verantwortung zu handeln", schrieben die Grünen-Fraktionschefinnen Britta Haßelmann und Katharina Dröge in einem am Donnerstag veröffentlichten Brief an die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU, SPD und Linken. Das Gutachten lege "unmissverständlich nahe, dass die AfD unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung massiv bedroht und belastbare Anhaltspunkte für die Verfassungswidrigkeit der AfD gegeben sind".
"Das Gutachten schafft ausreichende Klarheit und eine belastbare Grundlage, auf der nun endlich gehandelt werden kann", erklärte auch der SPD-Rechtsexperte Harald Baumann-Hasske. Die wehrhafte Demokratie verfüge über Werkzeuge, um mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen Demokratiefeinde vorzugehen. "Diese Werkzeuge dürfen und müssen nun endlich eingesetzt werden", verlangte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ). "Aus meiner Sicht müssen wir uns jetzt auf den Weg machen zur Überprüfung der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht", sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge der "Rheinischen Post".
"Wir dürfen nicht länger die Mechanismen blockieren, die die Verfassung zu ihrer Selbstverteidigung vorsieht", wandte sich Linken-Fraktionsvize Clara Bünger im "Spiegel" gegen ein weiteres Zögern. Die Politik der AfD sei eine konkrete Bedrohung "für eine Vielzahl von Menschen". Die Berliner Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp bezeichnete ein AfD-Verbotsverfahren als "überfällig".
"Beim Schutz unserer Demokratie darf es kein Zögern geben", sagte auch der SSW-Bundestagsabgeordnete Stefan Seidler (SSW) der "Rheinischen Post".
Für einen anderen Weg warb Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). "Die AfD muss man wegregieren", sagte er der Wochenzeitung "Zeit", ohne auf das neue Gutachten Bezug zu nehmen.
Offen für ein Verbotsverfahren äußerte sich die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker. "Wir haben allen Anlass, dem Gericht diese Prüfung zu ermöglichen", sagte sie dem "Spiegel". Sie gehörte zu einer fraktionsübergreifenden Gruppe, die sich bereits in der vergangenen Wahlperiode für ein AfD-Verbot eingesetzt hatte.
Dem Gutachten zufolge verletzt die AfD das Demokratieprinzip, weil sie politische Gegner unterdrücken und Politikerinnen und Politiker anderer Parteien strafrechtlich verfolgen lassen wolle. Daneben richte sich die AfD gegen die Menschenwürde von Deutschen mit Migrationsgeschichte, Muslime, Schutzsuchenden und Transpersonen. Das Konzept der Partei sei "die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung" dieser Gruppen, sagte Moini.
Für das Gutachten werteten die Expertinnen und Experten laut GFF über drei Millionen Texteinheiten zur AfD aus, darunter Social-Media-Posts und Pressemitteilungen. Finanziert wurde das Projekt durch private Spenden.
Ein Parteiverbotsverfahren können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beantragen. Im Bundestag ist dafür eine Mehrheit der Abgeordneten nötig. Über das Verbot entscheidet dann das Bundesverfassungsgericht. Die Hürden für ein Verbot gelten aber als hoch. Karlsruhe fordert dafür eine "aktiv kämpferisch-aggressive Haltung", mit der die freiheitlich demokratische Grundordnung beseitigt werden soll.
Seit Gründung der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
H.Silva--PC