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Bundesverfassungsgericht entscheidet über Verbot von Sexpuppen mit kindlichen Zügen
Über das Verbot von Sexpuppen mit kindlichen Zügen entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe kündigte eine Entscheidung über zwei Verfassungsbeschwerden an. Diese richten sich gegen das Verbot, solche Puppen auf den Markt zu bringen, zu kaufen oder zu besitzen. (Az. 2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097/22)
Die Neuregelung von 2021 im Strafgesetzbuch sieht Haftstrafen bis zu fünf Jahren für das Herstellen solcher Puppen oder den Handel damit sowie bis zu drei Jahren für den Kauf oder den Besitz vor. Auch Geldstrafen sind stattdessen möglich. Die Männer, welche die Beschwerden in Karlsruhe einreichten, sehen unter anderem eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
O.Gaspar--PC