-
Werner Herzog wird bei Filmfestival in San Sebastián für sein Lebenswerk geehrt
-
EU-Finanzminister beraten in Dublin
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet für Bundeswehr in Empfang
-
Russland-Geschäft von Nestlé und Auchan unter russische Verwaltung gestellt
-
Europa League: Tor-Debüt für Woltemade, Baur trifft für Celtic
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Linke in Umfrage knapp vor CDU
-
Wahllokale im Fernen Osten geöffnet: Parlamentswahl in Russland hat begonnen
-
Handball: Nur Magdeburg in Champions League noch ungeschlagen
-
Vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: SPD schiebt sich in Umfrage vor AfD
-
Rankel erlebt Zitterpartie: Meister Berlin gewinnt DEL-Auftakt
-
Prinz Harry absolviert ersten größeren Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
USA geben grünes Licht für möglichen F-35-Verkauf an Saudi-Arabien
-
Merz und Trump holen abgesagtes Telefonat nach
-
UNO: Weniger Migranten erreichen Europa über das Meer - doch mehr sterben beim Versuch
-
Handball: Melsungen zahlt Champions-League-Lehrgeld
-
Pleite zum Auftakt: Hoffenheim geht auf Kreta baden
-
Frankreichs Premier Lecornu will 54 Milliarden Euro einsparen
-
Merz: Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch am Mittwoch im Kabinett
-
Merz verteidigt Reformkurs: "Wir holen nach, was wir längst hätten machen müssen"
-
Rallye: WM-Finale in Saudi-Arabien wegen Kriegs gestrichen
-
Mindestens fünf Tote bei Angriffen im Jemen und in Saudi-Arabien
-
Staatsbesuch: Trump will Xi persönlich am Flughafen empfangen
-
Klage scheitert: Schulleiter bekommt keinen Ausgleich für Überstunden
-
"Kontrolle nicht verlieren": Charles III. richtet Appell an führende KI-Unternehmen
-
AFP-Fotos scheinen Trump mit Darstellung von Abriss des Kennedy Centers zu zeigen
-
Deutschlands größter Offshore-Windpark eingeweiht
-
Drohender Streik: Micron-Beschäftigte in Taiwan lehnen Bonus von 68 Monatsgehältern ab
-
Erkrankter stirbt nach Malariainfektion nahe Frankfurter Flughafen
-
Glücksspiel im Internet: BGH prüft Rückforderung von verlorenen Einsätzen
-
Polzin vor Vertragsverlängerung beim HSV
-
KI-Aufholjagd: Europa macht bei industriellen Anwendungen Boden gut
-
Dianas Bruder erhebt heftige Vorwürfe gegen Charles III. - Palast dementiert
-
US-Kongress will Haushalte vor steigenden Stromkosten durch Rechenzentren schützen
-
Todesfall nach Malariainfektion nahe Frankfurter Flughafen
-
Oppositionelles Mitte-Links-Lager gewinnt Parlamentswahl in Schweden
-
Ukrainische Regierung plant 2027 Rekordausgaben für Verteidigung
-
Bayern: Festnahme nach mutmaßlichem Mord an 45-Jährigem bei Feier in Coburg
-
Festnahme in Brandenburg: IS-Anhänger soll Anschlag auf Kirche in Bremen geplant haben
-
Aus Rotweinfass verschwunden: Unbekannte stehlen tausende Liter Maische von Weingut
-
Erdogan will 2028 erneut antreten und setzt auf vorgezogene Wahl
-
Streit um Teilnahme Israels: Irland will ESC auch 2027 boykottieren
-
Gemischtes Echo auf Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch
-
Urteil: Meta haftet für Fake-Werbung auf Instagram und Facebook
-
Carney begrüßt "neue Allianz" mit der EU und weist Kritik Trumps zurück
-
Russland stehen verschärfte US-Sanktionen bevor - Kreml nennt Kongressvotum "feindselig"
-
Oppositionelles Mitte-Links-Lager gewinnt Parlamentswahl in Schweden knapp
-
OLG: Niedersächsische Sparkasse muss Konto von linkem Verein weiterführen
-
SPD-Generalsekretär räumt Fehler bei Erklärung zu Zweitwohnungssteuer ein
-
Baumarkt-Streit um Farbe Orange: Obi verliert vor BGH
-
Viele Menschen würden mehrere tausend Euro für humanoide Haushaltsroboter zahlen
Ermittler vermuten ukrainischen Plan hinter Nord-Stream-Anschlägen
Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass die Pläne für die Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine entwickelt wurden. Das geht aus Einzelheiten der Anklage gegen einen früheren ukrainischen Offizier hervor, welche die Karlsruher Behörde am Donnerstag veröffentlichte. Die Sabotageaktion sollte Gaslieferungen über die Pipelines demnach dauerhaft stoppen, damit Russland die Einnahmen nicht zur Finanzierung des Ukraine-Kriegs nutzen konnte.
Bei den Anschlägen im September 2022 waren die Leitungen, die für den Transport von russischem Gas nach Deutschland gebaut worden waren, durch Sprengsätze schwer beschädigt worden. Sie waren zu dem Zeitpunkt nicht in Betrieb. Russland hatte die Gaslieferungen über Nord Stream 1 bereits kurz zuvor gestoppt, mutmaßlich als Reaktion auf die westlichen Sanktionen angesichts des russischen Einmarschs in die Ukraine. Nord Stream 2 ging nie in Betrieb.
Kurz nach den Anschlägen übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen. Der Ukrainer Serhii K. wurde im August 2025 im Urlaub in Italien gefasst und später nach Deutschland ausgeliefert. Er sitzt in Untersuchungshaft, die Anklage gegen ihn wurde am Mittwochabend bekannt. Die Bundesanwaltschaft klagte ihn als Mittäter eines Kriegsverbrechens des Angriffs gegen zivile Objekte an, außerdem wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der Zerstörung von Bauwerken und der Störung öffentlicher Betriebe.
Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 sollen K. und andere Militärangehörige demnach den Plan entwickelt haben, die Erdgasleitungen zu zerstören. Eine Gruppe aus mehreren Berufstauchern, einem Skipper und einem Sprengstoffexperten sei gebildet worden, die K. angeführt habe.
Am 4. September 2022 reiste K. den Angaben zufolge mit einem gefälschten ukrainischen Reisepass über Polen nach Deutschland ein. Danach sei er mit den anderen Gruppenmitgliedern an Bord einer hochseetauglichen Segeljacht gegangen. Diese sei zuvor mit Hilfe gefälschter Ausweispapiere über Mittelsmänner bei einem deutschen Unternehmen in Rostock angemietet worden.
Mit dem Schiff soll die Gruppe größere Mengen militärisch verwendbarer Hochleistungssprengstoffe in internationalen Gewässern bis in die Nähe der dänischen Insel Bornholm transportiert haben. Dort hätten sie auf dem Meeresgrund Sprengsätze mit Zeitzündern an den Gasleitungen angebracht. Diese detonierten am 26. September 2022 und verursachten schwere Schäden an den beiden Pipelines.
Über die Anklage gegen K. und einen möglichen Gerichtsprozess entscheidet nun das Oberlandesgericht Hamburg.
F.Carias--PC