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Was die Polizei vor einer Gefahr darf: Karlsruhe verhandelt über bayerische Regeln
Das umstrittene bayerische Polizeigesetz beschäftigt seit Dienstag das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe begann mit einer für zwei Tage angesetzten Verhandlung über die Neuregelungen von 2017 und 2018. Es geht um die Frage, ob die Polizei bei einer bloß "drohenden Gefahr" schon handeln darf - und wie. (Az. 1 BvF 1/18 und 1 BvR 2271/18)
In dem Gesetz wurde diese drohende Gefahr für bedeutende Rechtsgüter wie die Sicherheit des Landes oder Leben und Gesundheit von Menschen als neue Schwelle für einen Eingriff festgelegt. Die Polizei hat dann mehr Befugnisse und darf beispielsweise Handys und Computer heimlich durchsuchen, verdeckte Ermittler und Drohnen einsetzen oder Menschen überwachen. Sie kann schon tätig werden, um aufzuklären, ob überhaupt eine konkrete Gefahr besteht - bevor sie eintritt.
Insoweit sei das bayerische Gesetz "bundesweit ohne Vergleich", sagte die Berichterstatterin, Verfassungsrichterin Yvonne Ott, zu Beginn der Verhandlung. Wie Gerichtspräsident Stephan Harbarth in seiner Einführung erläuterte, änderte Bayern das Gesetz wegen der damals als hoch eingeschätzten Gefahr durch Terrorismus und Extremismus. In den Gesetzesmaterialien seien der Anschlag mit rassistischem Hintergrund auf ein Münchner Einkaufszentrum 2016 und der islamistisch motivierte Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz, ebenfalls 2016, genannt worden.
An das Gericht wandten sich vor acht Jahren die Bundestagsabgeordneten von Grünen, Linkspartei und FDP sowie zivilgesellschaftliche Organisationen zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Sie befürchten, dass das Polizeigesetz Grundrechte auch von Unbeteiligten verletzt. Es stelle Bürgerinnen und Bürger "unter Generalverdacht und erlaubt es der Polizei, praktisch ohne Einschränkungen in Grundrechte einzugreifen", kritisierte der GFF-Prozessbevollmächtigte David Werdermann vor der Verhandlung.
Für die Linksfraktion erklärte Pascal Meiser: "Wenn polizeiliche Maßnahmen bereits stattfinden können, weit bevor eine konkrete Straftat droht, und wenn Bürgerinnen und Bürger für mehrere Wochen weggesperrt werden, auch ohne dass sie eine Straftat begonnen haben oder eine solche konkrete Straftat droht, dann öffnet das staatlicher Willkür potenziell Tür und Tor".
Meiser bezog sich dabei auf einen weiteren Kritikpunkt, nämlich die Verlängerung des sogenannten Präventivgewahrsams auf zwei Monate. Das bedeutet, dass Menschen auf richterliche Anordnung festgehalten werden können, um Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten "von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit" zu verhindern. Breit bekannt wurde die Regelung in den vergangenen Jahren, weil Klimaaktivisten präventiv in Haft genommen wurden.
Außerdem geht es vor Gericht um den Einsatz von Explosivmitteln wie Handgranaten und um die Möglichkeit, zur Gefahrenabwehr unbekannte DNA-Spuren zu untersuchen, um Geschlecht, Haut- und Haarfarbe, Augenfarbe und Alter herauszufinden. Ein Urteil soll am Dienstag oder Mittwoch noch nicht fallen. Es wird meistens einige Wochen bis Monate nach der mündlichen Verhandlung verkündet.
P.Mira--PC