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Lebenslange Haft für Mord an Ehefrau in Schleswig-Holstein
Das Landgericht im schleswig-holsteinischen Flensburg hat einen 53-Jährigen wegen Mordes an seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer sah das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als erfüllt an, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Demnach sahen es die Richter als erwiesen an, dass der 53-Jährige die Frau im Dezember in Süderbrarup getötet hatte.
Am Tatabend gab es laut Anklage ein Gespräch in seiner Wohnung, das in einem Streit endete. Dabei stach er der Frau mit einem Messer neunmal in den Oberkörper. Sie konnte noch selbst den Notruf wählen, erlag ihren Verletzungen aber später. Der 53-Jährige flüchtete vom Tatort.
Mit dem Urteil entsprach die Kammer den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die zunächst Anklage wegen Totschlags erhoben hatte. Die Verteidigung forderte in ihrem Plädoyer sieben Jahre Haft wegen Totschlags.
L.Henrique--PC