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"Spanische Fußfessel" gegen häusliche Gewalt verzögert sich
Die "spanische Fußfessel" zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt wird später eingeführt als eigentlich geplant. Die wesentlichen Regelungen zu der neuen elektronischen Aufenthaltsüberwachung verzögerten sich bis Juli kommenden Jahres, sagte ein Sprecher des hessischen Justizministeriums dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitagsausgaben). Grund dafür seien eine verspätete Unterschrift des Bundespräsidenten unter das Gesetz sowie für die Umsetzung nötige Vorbereitungen.
Die "spanische Fußfessel" ermöglicht anders als bei herkömmlichen Fußfesseln nicht allein der Polizei, den Aufenthaltsort ihrer Träger zu kontrollieren. Sie gibt den Angaben zufolge auch den - meist weiblichen - potenziellen Opfern über ein Empfangsgerät ein Signal, wenn ihnen Gefahr droht. Ihren Namen hat sie daher, dass in Spanien dieses System bereits zum Schutz von Opfern im Einsatz ist.
In Deutschland sollte das neue Gewaltschutzgesetz eigentlich am 1. April kommenden Jahres in Kraft treten. Nun wird es frühestens der 1. Juli 2027. Das Gesetz war im Mai vom Bundestag beschlossen worden.
Hessen betreibt die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL), die Träger elektronischer Fußfesseln seit 2012 observiert. Sie überwachte den Angaben zufolge im vergangenen Jahr 277 Menschen mit einer elektronischen Fußfessel - mit zuletzt 32 Mitarbeitern. Infolge der bundesweiten Einführung der "spanischen Fußfessel" rechnet das hessische Justizministerium mit einer Verdreifachung der Fallzahl. Deshalb müsse die Zahl der Mitarbeiter auf über 100 steigen, hieß es aus dem Ministerium. Das gehe nicht von heute auf morgen.
L.Mesquita--PC