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Unionspolitiker fordern nach CSD-Anschlag härteren Kurs gegen Gefährder
Unionspolitiker fordern nach CSD-Anschlag härteren Kurs gegen Gefährder / Foto: RALF HIRSCHBERGER - AFP

Unionspolitiker fordern nach CSD-Anschlag härteren Kurs gegen Gefährder

Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag beim Berliner Christopher Street Day (CSD) fordern Politiker der Union einen anderen Umgang mit Gefährdern und Islamisten. "Wir müssen darauf reagieren und zwar grundlegend", sagte am Montag Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Die Einstufung eines Gefährders müsse in Deutschland andere rechtliche Folgen haben als bisher. Kanzler Friedrich Merz (CDU) sieht ebenfalls Handlungsbedarf, betonte aber, für politische Konsequenzen sei es noch zu früh.

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Am Rande des Berliner CSD hatte es am Samstagabend einen mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag gegeben: Der 21-jährige Abdul B. fuhr mit einem Auto in eine Menschenmenge und attackierte weitere Menschen mit einer Stichwaffe. Eine Frau starb, 29 weitere Menschen wurden teilweise schwerst verletzt. Polizisten erschossen den Verdächtigen am Sonntagabend. Dieser war als Gefährder eingestuft, befand sich aber auf freien Fuß, da er strafrechtlich nach Jugendstrafrecht behandelt wurde.

Es stelle sich die Frage, ob für Gefährder nicht "generell Erwachsenenstrafrecht" gelten und Haft die Regel sein müsse, sagte CSU-Chef Söder. Er forderte außerdem, das Staatsbürgerschaftsrecht zur Debatte zu stellen: Jemand, der als Gefährder eingestuft sei, könne nicht auf Dauer zwei Staatsbürgerschaften haben.

Ohne deutsche Staatsbürgerschaft könne ein Gefährder sofort ausgewiesen werden, betonte Söder. "Ich halte es für zwingend notwendig, all diese Dinge zu überlegen."

Ähnlich äußerte sich im "Handelsblatt" der Vorsitzende des Geheimdienst-Kontrollgremiums des Bundestags, Marc Henrichmann (CDU): "Freiheitsrechte von gerichtsbekannten Extremisten und Islamisten dürfen spätestens dann nicht länger überhöht werden, wenn Leib und Leben von Menschen gefährdet sind." Bei einer konkreten und erheblichen Gefahr müsse der Schutz der Bevölkerung "allerhöchste Priorität" haben.

Schärfere Konsequenzen im Umgang mit radikalisierten Menschen forderte auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU). "Wenn man das sieht, dann muss man sich schon die Frage stellen: Warum ist dieser Mensch auf freiem Fuß?", fragte er im Deutschlandfunk.

Einen härtere Kurs verlange ebenfalls der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU). Bei Anhängern der islamistischen Ideologie dürfe es "keinerlei Nachsicht geben", sagte er dem "Handelsblatt". Dies müsse sich bei Haft, Sicherungsverwahrung und Abschiebehaft widerspiegeln. "Es muss gelten: im Zweifel für die Sicherheit der Bevölkerung."

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will nach dem CSD-Anschlag zwar zusätzliche Maßnahmen prüfen, zunächst aber die weiteren Ermittlungen abwarten. "Für eine Antwort auf die Frage, welche politischen Konsequenzen wir aus diesem brutalen Anschlag ziehen, ist es noch zu früh", sagte er in Berlin. "Klar ist aber auch, es darf nicht nur bei Bekundungen bleiben", fügte er hinzu.

"Wir werden mit Besonnenheit, aber auch mit Entschlossenheit reagieren müssen", kündigte Merz an. Vor allem müsse die Frage beantwortet werden, "wie es eigentlich sein kann, dass ein Mann, der so eingestuft ist hier in Berlin, sich am Samstagabend unbehelligt in die Nähe des Christopher Street Days begeben konnte".

Das Bundesjustizministerium prüft ebenfalls Konsequenzen. Ein Sprecher warnte aber ebenfalls vor übereiltem Handeln: "Für eine abschließende Bewertung von gesetzgeberischem Handlungsbedarf ist es noch zu früh", sagte auch er. Auch seien erst im April Strafrechtsverschärfungen in Kraft getreten, die rechtliche Lücken geschlossen hätten.

Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) reagierte mit Skepsis auf Forderungen nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts . Ein Ruf danach sei nachvollziehbar, sagte DAV-Vizepräsidentin Sonka Mehner, der "Augsburger Allgemeine" (Dienstagausgabe). "Ob dadurch jedoch vergleichbare Taten künftig verhindert würden, ist eine andere Frage."

Vor einer Änderung des Jugendstrafrechts müsse "sorgfältig geprüft werden, ob tatsächlich eine gesetzliche Regelung lückenhaft ist oder ob es sich um einen tragischen Einzelfall handelt". Mehner betonte: "Strafrecht sollte nicht unter dem Eindruck einzelner besonders erschütternder Ereignisse geändert werden."

Das Bundesjustizministerium verwies auf eine ohnehin bereits geplante wissenschaftliche Studie zur Evaluierung des Jugendstrafrechts.

S.Pimentel--PC