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Exfreundin mit Hammer und Rohrzange erschlagen: Lebenslange Haft in Bad Kreuznach
Weil er seine frühere Partnerin mit einem Hammer und einer Rohrzange ermordet haben soll, ist ein 70-Jähriger vom Landgericht Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte wurde wegen Mordes schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.
Laut Anklage soll der 70-Jährige die Tat im Oktober 2025 begangen haben. Demnach traf er sich mit seiner früheren Partnerin in deren Wohnung, um seinen Umzug zu organisieren. Spätestens im Keller soll er schließlich den Entschluss gefasst haben, die Frau zu töten und ihr Auto sowie ihre EC-Karte zu stehlen. Als sie ihm den Rücken zuwandte, habe er mit einem Hammer auf ihren Hinterkopf geschlagen.
Da der Schlag laut Anklage nicht tödlich war, soll er anschließend mit dem Hammer und einer Rohrzange weiter auf ihren Kopf eingeschlagen haben. Die Frau starb letztlich an ihren Verletzungen. Anschließend soll der Angeklagte in der Wohnung ihren Autoschlüssel und ihre EC-Karte gestohlen und damit 725 Euro von ihrem Bankkonto abgehoben haben.
Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine Verurteilung wegen Totschlags zu neun Jahren Haft plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ferreira--PC