-
Russland-Geschäft von Nestlé und Auchan unter russische Verwaltung gestellt
-
Europa League: Tor-Debüt für Woltemade, Baur trifft für Celtic
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Linke in Umfrage knapp vor CDU
-
Wahllokale im Fernen Osten geöffnet: Parlamentswahl in Russland hat begonnen
-
Handball: Nur Magdeburg in Champions League noch ungeschlagen
-
Vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: SPD schiebt sich in Umfrage vor AfD
-
Rankel erlebt Zitterpartie: Meister Berlin gewinnt DEL-Auftakt
-
Prinz Harry absolviert ersten größeren Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
USA geben grünes Licht für möglichen F-35-Verkauf an Saudi-Arabien
-
Merz und Trump holen abgesagtes Telefonat nach
-
UNO: Weniger Migranten erreichen Europa über das Meer - doch mehr sterben beim Versuch
-
Handball: Melsungen zahlt Champions-League-Lehrgeld
-
Pleite zum Auftakt: Hoffenheim geht auf Kreta baden
-
Frankreichs Premier Lecornu will 54 Milliarden Euro einsparen
-
Merz: Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch am Mittwoch im Kabinett
-
Merz verteidigt Reformkurs: "Wir holen nach, was wir längst hätten machen müssen"
-
Rallye: WM-Finale in Saudi-Arabien wegen Kriegs gestrichen
-
Mindestens fünf Tote bei Angriffen im Jemen und in Saudi-Arabien
-
Staatsbesuch: Trump will Xi persönlich am Flughafen empfangen
-
Klage scheitert: Schulleiter bekommt keinen Ausgleich für Überstunden
-
"Kontrolle nicht verlieren": Charles III. richtet Appell an führende KI-Unternehmen
-
AFP-Fotos scheinen Trump mit Darstellung von Abriss des Kennedy Centers zu zeigen
-
Deutschlands größter Offshore-Windpark eingeweiht
-
Drohender Streik: Micron-Beschäftigte in Taiwan lehnen Bonus von 68 Monatsgehältern ab
-
Erkrankter stirbt nach Malariainfektion nahe Frankfurter Flughafen
-
Glücksspiel im Internet: BGH prüft Rückforderung von verlorenen Einsätzen
-
Polzin vor Vertragsverlängerung beim HSV
-
KI-Aufholjagd: Europa macht bei industriellen Anwendungen Boden gut
-
Dianas Bruder erhebt heftige Vorwürfe gegen Charles III. - Palast dementiert
-
US-Kongress will Haushalte vor steigenden Stromkosten durch Rechenzentren schützen
-
Todesfall nach Malariainfektion nahe Frankfurter Flughafen
-
Oppositionelles Mitte-Links-Lager gewinnt Parlamentswahl in Schweden
-
Ukrainische Regierung plant 2027 Rekordausgaben für Verteidigung
-
Bayern: Festnahme nach mutmaßlichem Mord an 45-Jährigem bei Feier in Coburg
-
Festnahme in Brandenburg: IS-Anhänger soll Anschlag auf Kirche in Bremen geplant haben
-
Aus Rotweinfass verschwunden: Unbekannte stehlen tausende Liter Maische von Weingut
-
Erdogan will 2028 erneut antreten und setzt auf vorgezogene Wahl
-
Streit um Teilnahme Israels: Irland will ESC auch 2027 boykottieren
-
Gemischtes Echo auf Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch
-
Urteil: Meta haftet für Fake-Werbung auf Instagram und Facebook
-
Carney begrüßt "neue Allianz" mit der EU und weist Kritik Trumps zurück
-
Russland stehen verschärfte US-Sanktionen bevor - Kreml nennt Kongressvotum "feindselig"
-
Oppositionelles Mitte-Links-Lager gewinnt Parlamentswahl in Schweden knapp
-
OLG: Niedersächsische Sparkasse muss Konto von linkem Verein weiterführen
-
SPD-Generalsekretär räumt Fehler bei Erklärung zu Zweitwohnungssteuer ein
-
Baumarkt-Streit um Farbe Orange: Obi verliert vor BGH
-
Viele Menschen würden mehrere tausend Euro für humanoide Haushaltsroboter zahlen
-
Neptun-Werft in Rostock profitiert von weiterem Großauftrag für Offshore-Konverter
-
Nach Kreislaufproblemen: Karetsas vor Comeback
-
Brutaler homophober Angriff auf 26-Jährigen an Berliner S-Bahnhof
Germanwings-Absturz vor elf Jahren: Schadenersatzprozess ab Ende August in Braunschweig
Elf Jahre nach dem Absturz eines Germanwings-Flugzeugs in den französischen Alpen mit 150 Toten verhandelt das Landgericht Braunschweig ab 28. August über eine Schadenersatzklage von 30 Betroffenen gegen den deutschen Staat. Wie das niedersächsische Gericht am Mittwoch mitteilte, richtet sich diese konkret gegen das in Braunschweig ansässige Luftfahrtbundesamt. Laut Klägern sollen die Behörden die Flugtauglichkeit des Kopiloten nicht genügend überwacht und damit ihre Amtspflichten verletzt haben.
Der Kopilot ließ die Maschine dem Ergebnis der Unfalluntersuchungen zufolge am 24. März 2015 absichtlich abstürzen. Er war psychisch erheblich vorbelastet und hätte dem Ermittlungsergebnis zufolge nicht fliegen dürfen. Eine Krankschreibung, die auch für den Absturztag galt, enthielt er seinem Arbeitgeber vor. Für die Tat nutzte er einen Toilettengang des Piloten und schloss sich währenddessen im Cockpit ein.
Nach vorläufiger rechtlicher Einschätzung des Gerichts könnte die Klage der Hinterbliebenen allerdings "unschlüssig" sein. Das habe die Kammer den Klägern bereits vorab schriftlich mitgeteilt, teilte es am Mittwoch mit. Amtshaftungsansprüche gegen den Staat schieden grundsätzlich aus, wenn Betroffene auf andere Weise Ersatz erlangen könnten. Dies könne nach vorläufiger Einschätzung hier "insbesondere im Hinblick auf mögliche Ansprüche gegen die Fluggesellschaft der Fall sein".
Laut Gericht fordern die Kläger in dem Zivilverfahren Schadenersatz von je zwischen 500 und 110.000 Euro. Teilweise berufen sie sich dabei auf eigene Ansprüche, teils leiten sie diese aus dem Tod von Passagieren her. Angesetzt sei für 28. August zunächst eine mündliche Verhandlung, hieß es weiter. Eine Beweisaufnahme werde dabei nicht vorgenommen.
Das Germanwings-Flug hatte sich auf Weg vom spanischen Barcelona nach Düsseldorf befunden, alle Insassen kamen ums Leben. An Bord der Maschine mit der Kennung 4U9525 waren 144 Passagiere und sechs Crewmitglieder. Unter den Toten waren insgesamt 72 Deutsche, darunter 16 Schülerinnen und Schüler und zwei Lehrerinnen einer Schule aus dem nordrhein-westfälischen Haltern am See. Germanwings war eine Tochterfluglinie der Deutschen Lufthansa.
P.L.Madureira--PC