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Umstrittene Tätowierung an Oberarm: Polizei durfte Bewerber ablehnen
Wegen einer umstrittenen Tätowierung am Oberarm durfte laut einer Gerichtsentscheidung in Nordrhein-Westfalen einem Bewerber die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst verweigert werden. Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster laut Mitteilung vom Freitag im Eilverfahren. Der Mann hatte demnach auf der Innenseite seines Oberarms zwei Patronen mit den Worten "trust" und "no one" tätowiert - zusammen also "Vertraue niemandem".
Aus der inzwischen entfernten Tätowierung ergeben sich Zweifel an der "charakterlichen Eignung" des Bewerbers, wie es in der Begründung hieß. Die Tätowierung deute auf eine mangelnde Bereitschaft zu gewaltfreier Konfliktbewältigung und einem vertrauensvollen zwischenmenschlichen Umgang hin.
Zudem sei bei der Polizei Teamarbeit und gegenseitiges Vertrauen erforderlich und könne sogar überlebenswichtig sein. Daher rechtfertige das mit dem Tattoo ausgedrückte grundsätzliche Misstrauen gegenüber allen anderen Menschen die charakterlichen Eignungszweifel.
Daran ändere auch nichts, dass das Tattoo inzwischen überdeckt worden sei. Das Land durfte nach Ansicht des Gerichts stärker gewichten, dass der Bewerber sich überhaupt für ein Tattoo mit einer "derart problematischen Symbolik und eindeutigen textlichen Botschaft" entschieden hatte.
Der Mann hatte sich zum 1. September für den Polizeivollzugsdienst in Nordrhein-Westfalen beworben. Nach seiner Ablehnung klagte der Bewerber erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Köln. Daraufhin legte er Beschwerde ein, weshalb sich das OVG mit dem Fall befasste.
V.F.Barreira--PC