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Streit um Swingerparty-Artikel: Gericht gibt Stadtrat in Baden-Württemberg recht
Die Stadt Mannheim muss einer Gerichtsentscheidung zufolge im Amtsblatt einen Artikel des fraktionslosen Stadtrats Julien Ferrat veröffentlichen, in dem dieser die Stadt wegen der Nichtveröffentlichung zweier Beiträge über eine mögliche Swingerparty im Rathaus kritisiert. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab Ferrat im Eilverfahren recht, wie es am Mittwoch mitteilte. Der Artikel trägt demnach den Titel "Zensur im Amtsblatt der Stadt Mannheim".
Ferrat hatte zuvor die Beiträge "Swingerparty im Rathaus geplant" und "Swingerparty im Rathaus?" eingereicht. Die baden-württembergische Stadt veröffentlichte sie nicht. Daraufhin verfasste Ferrat den nun vom Gericht durchgesetzten Artikel. Darin gehe es einerseits um die Veröffentlichungspraxis des Amtsblatts, andererseits um Frage, ob das Rathaus für eine Swingerparty genutzt werden dürfe. Ein kommunalpolitischer Bezug sei daher gegeben, befand das Gericht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Wie der Südwestrundfunk berichtete, soll Ferrat nach eigenen Angaben eine Swingerparty im Mannheimer Rathaus veranstaltet haben. Damit habe er die Idee eines FKK-Swingerdorfs in Mannheim vorantreiben wollen, das der Stadt hohe Einnahmen bringen könne, hieß es. Die mutmaßliche Swingerparty stieß im Mannheimer Stadtrat auf scharfe Kritik.
V.F.Barreira--PC