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JVA Gablingen: Landgericht Augsburg lässt Anklage wegen Gefangenenmisshandlung zu
Im Fall der mutmaßlichen Misshandlung von Gefangenen in der bayerischen Justizvollzugsanstalt (JVA) Augsburg-Gablingen hat das Landgericht Augsburg die Anklage der Staatsanwaltschaft unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Ein Termin für den Prozessbeginn stehe noch nicht fest, der Vorsitzende Richter stimme den Zeitplan mit den Verfahrensbeteiligten ab, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Angeklagt sind die ehemalige Leiterin und die ehemalige stellvertretende Leiterin des Gefängnisses sowie elf Mitglieder der sogenannten Sicherungsgruppe.
Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft soll die ehemalige stellvertretende JVA-Leiterin als Hauptbeschuldigte ab Januar 2023 "ein System der Willkür" in der Justizvollzugsanstalt etabliert haben. Darin sollen Gefangene schikaniert und zum Teil körperlich misshandelt worden sein. Das Justizministerium, die Staatsanwaltschaft und Gerichte sollen dabei gezielt getäuscht worden sein.
Die ehemalige Anstaltsleiterin soll von der Vorgehensweise ihrer ehemaligen Vertreterin zum Teil Kenntnis gehabt, diese gebilligt und unterstützt haben. Die Mitarbeiter der Sicherungsgruppe sollen in einem mehr oder minder großen Umfang an den Misshandlungen beteiligt gewesen sein.
Die von den Misshandlungen betroffenen Gefangenen sollen immer wieder in besonders gesicherten Hafträumen untergebracht worden sein, die eigentlich für Häftlinge vorgesehen sind, die für andere oder sich selbst eine Gefahr darstellen. Die Unterbringung in diesen Hafträumen sei als Ausnahme vorgesehen. In Gablingen sollen diese aber bewusst missbräuchlich, zu oft oder zu lange genutzt worden sein. Damit sollten Gefangene laut Anklage schikaniert werden.
Die stellvertretende JVA-Leiterin soll in einer Vielzahl von Fällen angeordnet haben, dass den Gefangenen dabei Grundausstattung in Form von Matratze oder sonstiger Liegeunterlage und Papierunterhose vorenthalten wurden. Die Gefangenen sollen dadurch gezwungen gewesen sein, teilweise mehrere Tage unbekleidet auf dem blanken Boden zu verbringen. Es geht um 117 Fälle einer bewusst rechtswidrigen Unterbringung.
Juristisch geht es um Vorwürfe der Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung. Der Fall gilt als einer der größten Justizskandale der jüngsten bayerischen Geschichte. Als Konsequenz brachte der scheidende bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) Gesetzesänderungen auf den Weg, die eine Wiederholung verhindern sollen.
V.F.Barreira--PC