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EU-Gericht: Zurückweisung der Beschwerde von polnischer Spedition ist nichtig
Bei der Beschwerde eines polnischen Unternehmens muss die EU-Kommission genau prüfen, ob Rechtsstaatsprobleme in Polen dazu führen könnten, dass Rechte der Firma verletzt werden. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg erklärte am Mittwoch die Zurückweisung einer Beschwerde für nichtig, weil die Kommission nicht genau genug vorgegangen sei. Beschwert hatte sich die Spedition Sped-Pro, die beim staatlich kontrollierten Logistikunternehmen PKP Cargo den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung vermutet. (Az. T-791/19)
In der 2016 eingereichten Beschwerde machte Sped-Pro geltend, dass PKP Cargo seine beherrschende Stellung auf dem Markt für Schienengüterverkehr missbraucht habe, als es keinen mehrjährigen Kooperationsvertrag einging. Die Kommission wies die Beschwerde zurück, weil die polnische Wettbewerbsbehörde dies besser prüfen könne. Daraufhin zog Sped-Pro vor das EU-Gericht.
Die Firma beklagte, dass die polnische Behörde nicht unabhängig sei und es in Polen Mängel bei der Rechtsstaatlichkeit gebe. Die Kommission hatte zwar geprüft, ob sie wegen solcher Mängel die Beschwerde nicht zurückweisen könne. Dabei sei sie aber nicht genau genug vorgegangen, erklärte das Gericht nun.
X.Brito--PC