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Lebenslange Haft wegen Mordes an Exfreundin auf offener Straße in Bremen
Das Landgericht Bremen hat einen 33-Jährigen wegen Mordes an seiner Exfreundin auf offener Straße zu lebenslanger Haft verurteilt. Die zuständige Kammer stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Damit ist eine vorzeitige Entlassung des Verurteilten aus der Haft nach 15 Jahren weitestgehend ausgeschlossen.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 33-Jährige der Frau im Oktober 2025 maskiert vor ihrer Wohnung aufgelauert hatte. Als sie die Wohnung mit ihren zwei Kindern verließ, näherte er sich ihr von hinten und stach mit einem Messer achtmal auf sie ein. Dabei wurde sie an Kopf, Hals und Oberkörper verletzt.
Die Frau erlag ihren Verletzungen noch vor Ort. Direkt nach dem Angriff stieß der 33-Jährige eines der Kinder bei dessen Flucht zu Boden und stach ihm mit dem Messer in den Rücken. Das Kind wurde verletzt.
Der 33-Jährige wurde deswegen auch wegen Körperverletzung verurteilt. Mit dem Urteil folgte die Kammer den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer einen Freispruch gefordert.
F.Moura--PC