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Leichenschändungen in Klinik: Fünf Jahre Haft für 40-Jährigen in Bielefeld
Wegen sexueller Handlungen an Leichen in einem Krankenhaus hat das Landgericht Bielefeld einen 40-Jährigen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde unter anderem der Störung der Totenruhe in sieben Fällen schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Der Mann soll laut Anklage 2025 in ein Krankenhaus in Bünde eingedrungen sein und sich dort an mehreren Leichen sexuell vergangen haben.
Teilweise habe er auch Videoaufnahmen davon getätigt. Nach den Feststellungen des Gerichts hat der 40-Jährige eine entsprechende sexuelle Veranlagung, die jedoch nicht seine Schuldfähigkeit einschränkte. Zudem wurde er unter anderem wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte verurteilt. Die Staatsanwaltschaft beantragte neun Jahre Haft, die Verteidigung viereinhalb Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
A.Seabra--PC