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Hamburger Volksentscheid über Grundeinkommen wird nicht wiederholt
Der Hamburger Volksentscheid über ein Grundeinkommen wird nicht wiederholt. Das Verfassungsgericht der Hansestadt wies am Freitag die Anträge mehrerer Bürgerinnen und Bürger zurück. Der Volksentscheid sah ein dreijähriges Modellprojekt für ein Grundeinkommen vor, im Oktober 2025 lehnte eine Mehrheit das aber ab.
Die Antragsteller zogen vor Gericht und bemängelten mehrere Verfahrensfehler, die das Ergebnis beeinflusst hätten. Unter anderem sahen sie in Stellungnahmen der Regierungsfraktionen im amtlichen Informationsheft zum Volksentscheid und in Äußerungen einzelner Senatsmitglieder einen Verstoß gegen die gebotene Neutralität und Sachlichkeit. Außerdem habe ein Teil der Stimmberechtigten schon per Briefwahl abstimmen können, bevor Plakate ohne Antrag aufgehängt werden konnten.
Das Gericht ordnete aber nun keine Wiederholung an. Beim Abstimmungsverfahren habe es keine ergebnisrelevanten Fehler gegeben, erklärte es. In der Stellungnahme der Regierungsfraktionen sahen die Richterinnen und Richter zwar teils einen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot.
Der Fehler sei aber nicht so groß, dass er schwerer wiege als das "erhebliche" Interesse am Bestand des Abstimmungsergebnisses. Andere Positionen, etwa die der Volksinitiative, würden in dem Informationsheft auch wiedergegeben, führte das Gericht aus. Das deutliche Ergebnis des Volksentscheid spreche ebenfalls dafür, dass es stehen bleiben solle.
Bei dem Volksentscheid im Oktober 2025 hatten 62,6 Prozent der abstimmenden Wahlberechtigten den von einer Initiative vorgelegten Gesetzentwurf abgelehnt. 37,4 Prozent stimmten dafür.
Laut Initiative sollten 2000 repräsentativ ausgewählte Menschen für drei Jahre ein Grundeinkommen mindestens in Höhe von 1346 Euro plus Krankenversicherung erhalten, um dessen Eignung als neues soziales Instrument unter wissenschaftlicher Begleitung detailliert zu testen. Zuvor waren eine Volksinitiative und ein Volksbegehren erfolgreich gewesen.
Bis auf die Linke lehnten sämtliche Fraktionen in der Hamburger Bürgerschaft das Projekt ab. Im Fall eines erfolgreichen Volksentscheids wären Bürgerschaft und Senat innerhalb einer bestimmten Frist zur Umsetzung verpflichtet gewesen.
C.Cassis--PC