- Tausende demonstrieren in Frankreich Unterstützung für Opfer sexualisierter Gewalt
- Köln verpasst Sprung auf Aufstiegsplatz - Magdeburg Zweiter
- HBL: Löwen fertigen Aufsteiger ab
- Sechs Jahre Haft für Salvini wegen Blockade von Flüchtlings-Hilfsschiff gefordert
- Bayern an der Spitze: Musiala und Co. überrollen Kiel
- Drohende Umweltkatastrophe: Von Huthis angegriffener Öltanker wird abgeschleppt
- Tote und Zerstörung durch heftige Unwetter in Europa
- Im Westjordanland erschossene US-Türkin in der Türkei beigesetzt
- Dank Boniface: Bayer wieder auf Erfolgskurs
- Ohne Cheftrainer: Leipzig stolpert vor Königsklassen-Start
- Doppelter Demirovic : VfB holt vor Real-Kracher ersten Sieg
- Pegelstände in Sachsen und Bayern steigen - Hochwasser aber noch moderat
- Moskau und Kiew tauschen zweihundert Gefangene aus - Russland meldet Geländegewinn
- Überschwemmungen in Europa: Vier Tote in Rumänien
- 345. Einsatz: Schiedsrichter Brych mit alleinigem Rekord
- Aufräumarbeiten an eingestürzter Carolabrücke in Dresden kurz vor dem Abschluss
- Norris rutscht böse ab - Leclerc holt die nächste Baku-Pole
- Klose feiert turbulenten Last-Minute-Erfolg in Ulm
- Trauerfeier in der Türkei für im Westjordanland erschossene US-Türkin
- Studie: Brandmauer zur AfD steht - aber mit Rissen
- "Spiegel": Zahl der Balkonkraftwerke nimmt deutlich zu
- Grüne lehnen Forderung Bayerns nach massivem Aufschlag beim Deutschlandticket ab
- Uganda: Trauernde nehmen von getöteter Athletin Cheptegei Abschied
- Passau erwartet erste Sperrungen im Stadtgebiet wegen Hochwassers ab dem Abend
- Frau in Kochel von Zug erfasst und getötet
- Tusk kritisiert zunehmende Kontrollen an Europas Binnengrenzen
- Matchbälle vergeben: Davis-Cup-Debütant Squire verliert
- Erneut Luftwaffeneinsatz wegen russischer Flugzeuge über der Ostsee
- Künftiger CDA-Vorsitzender Radtke dringt auf klare Abgrenzung der CDU zum BSW
- Nach Streik bei Boeing in den USA sollen Verhandlungen Anfang der Woche weitergehen
- Staatsmedien: Nordkoreas Machthaber sichert Moskau einen Ausbau der Zusammenarbeit zu
- Netzer: "Hätte die Klasse von Pele erreicht"
- Osaka trennt sich von Trainer Fissette
- "Habe ich jedes Spiel mitgemacht": Kompany fühlt mit Kiel
- Guirassy: "Ein Topspieler und perfekt" für den BVB
- VfB-Kapitän Karazor wünscht sich mehr Respekt
- Ein Grand Prix für den Nachwuchs: Formel 1 plant Extra-Rennen
- Stefan Raab kehrt mit Boxkampf gegen Regina Halmich ins Fernsehen zurück
- Faeser verteidigt Grenzkontrollen erneut gegen Kritik - Polizei zweifelt an Umsetzbarkeit
- Starmer und Biden vertagen Entscheidung über Einsatz westlicher Waffen auf Ziele in Russland
- WTA: Lys erreicht Halbfinale in Monastir
- Ukraine-Treffen zwischen Biden und Starmer in Washington begonnen
- US-Außenminister: Russischer Sender RT verlängerter Arm des Geheimdienstes
- Adeyemis Doppelpack - und spätes Bangen: BVB Tabellenführer
- Golf: Woods hat sich weiterem Rückeneingriff unterzogen
- Papst beendet zwölftägige Asien-Reise und trotzt Zweifeln an seiner Gesundheit
- Freiburg: Sallai wechselt zu Galatasaray
- Simbabwe will wegen Dürre und Lebensmittelknappheit 200 Elefanten töten
- Pleite beim KSC: Schalke schlittert in die Krise
- Biden: Trump muss Schmähung von Migranten aus Haiti unterlassen
Nach Verjährung kein Anspruch für Gebrauchtwagenkäufer gegen VW im Abgasskandal
Nach der dreijährigen Verjährungsfrist haben Käufer von gebrauchten VW-Dieseln im Abgasskandal keine Ansprüche mehr gegen den Autobauer. Das Unternehmen habe nämlich von dem Kauf des Gebrauchtwagens von einer dritten Partei nicht profitiert, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Er verneinte darum in mehreren Fällen den sogenannten Restschadenersatz, der erst nach zehn Jahren verjährt. (Az. VII ZR 365/21 u.a.)
Die Kläger in allen fünf Fällen wollten von Volkswagen Schadenersatz wegen Manipulationssoftware an den Dieselmotoren ihrer Autos. Alle klagten später als Ende 2018 - also mehr als drei Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals. Vor den Oberlandesgerichten Koblenz und Stuttgart hatten sie keinen Erfolg.
Der BGH bestätigte nun vier dieser Urteile. Nur einen Fall, bei dem die Klage 2019 eingereicht worden war, verwies er zur neuen Verhandlung zurück. Hier sah der BGH einen Rechtsfehler in der Beurteilung des Oberlandesgerichts Stuttgart, dass der Käufer nur aus "grob fahrlässiger Unkenntnis" bis Ende 2015 nicht wusste, dass sein Auto betroffen war. Es wäre also möglich, dass dieser eine Fall noch nicht verjährt ist - darüber muss das Oberlandesgericht nun erneut entscheiden.
Volkswagen teilte nach der Verhandlung am Donnerstag mit, das Unternehmen sehe sich "in seiner Rechtsauffassung bestätigt". Am 21. Februar verhandelt der BGH noch einmal über Restschadenersatz im Dieselskandal. Dann geht es um Neuwagen.
C.Amaral--PC