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Stadt Münster muss über E-Scooter-Verbot wegen Behinderung Blinder entscheiden
Die Stadt Münster muss erneut über ein von blinden Menschen gefordertes Verbot von E-Scootern mit stationslosen Verleihsystemen im Stadtgebiet entscheiden. Das beschloss das Verwaltungsgericht der nordrhein-westfälischen Stadt laut Mitteilung vom Donnerstag. Konkret geht es um einen Antrag des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen, dessen Mitgliedern durch die stationslosen E-Scooter "unvermutet und an ständig wechselnden Orten auf Gehwegen" Hindernisse und Barrieren in den Weg gestellt würden.
Zwar habe der Verein keinen Anspruch auf ein Verbot der Roller im sogenannten Free-Floating-System glaubhaft machen können. Auch stehe es im Ermessen der zuständigen Behörde, die Entfernung störender E-Scooter anzuordnen. Die Stadt Münster habe dieses Ermessen jedoch "nicht rechtsfehlerfrei" ausgeübt, hieß es.
Ein pauschaler Verweis auf die Selbstverpflichtung der Rollerbetreiber sei nicht ausreichend. Bei einem von drei Betreibern in Münster gebe es nicht einmal konkrete Regelungen oder Absprachen im Fall von behindernd abgestellten E-Scootern. Die Stadt sei sogar selbst der Auffassung, dass es durch die Roller immer wieder zu Verkehrsbehinderungen und Unfällen komme.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts fehlt es an einer "effektiven Kontrolle" der Selbstverpflichtung der Betreiber, störende Roller zu entfernen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.
F.Ferraz--PC