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Justizmitarbeiter beleidigt: 3000 Euro Geldstrafe für Maddie-Verdächtigen Christian B.
Wegen Beleidigung eines Justizbediensteten ist der deutsche Verdächtige im Fall des verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Dies entschied das Landgericht im niedersächsischen Oldenburg am Dienstag in einem Berufungsverfahren, wie ein Sprecher mitteilte. Die Tat liegt mehr als drei Jahre zurück. Sie ereignete sich 2023 in der Justizvollzugsanstalt Oldenburg, wo der Beschuldigte Christian B. damals untergebracht war.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers räumte B. den Vorwurf am Dienstag über seinen Verteidiger ein, dieser verlas darüber hinaus eine an den Justizsanitäter gerichtete Entschuldigung. Demnach ging es um das Wort "Hurensohn". In einem ersten Prozess hatte das Amtsgericht Oldenburg B. im Dezember 2024 dafür zu sechs Wochen Haft verurteilt, dagegen legten später sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Rechtsmittel ein.
In der daher nötigen Berufungsverhandlung am Dienstag plädierte die Anklage laut Gericht auf eine Haftstrafe von zehn Wochen, während sich die Verteidigung für eine Geldstrafe aussprach. Dafür entschied sich demnach am Ende auch das Gericht, es sah eine Freiheitsstrafe als nicht erforderlich an. Laut Sprecher spielten dabei unter anderem der große zeitliche Abstand und B.s Entschuldigung eine Rolle. Zudem hatte B. bei der Interaktion mit dem Sanitäter anscheinend unter Schmerzen gelitten.
B. wird von der Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Braunschweig als Mordverdächtiger im Fall der 2007 in Portugal verschwundenen Maddie betrachtet, Anklage erhob sie bislang jedoch nicht. Der unter anderem mehrfach wegen Sexualverbrechen vorbestrafte B. verbrachte viele Jahre seines Lebens im Gefängnis. Zuletzt verbüßte er bis September 2025 eine siebenjährige Haftstrafe wegen einer Vergewaltigung in Portugal. Er ist seitdem in Freiheit, wird aber unter anderem von der Polizei überwacht.
Die dreijährige Maddie war im Mai 2007 aus einer Ferienwohnung in Praia da Luz in Portugal verschwunden, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant aßen. Seither fehlt von dem kleinen Mädchen jede Spur, der Kriminalfall sorgt seit jeher für großes Medieninteresse. Nach Angaben deutscher Ermittlungsbehörden lebte B. früher zeitweise in Portugal.
Das Urteil vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung verzichtete nach Angaben des Gerichtssprechers auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft aber nicht. Sie könnte das Urteil noch anfechten.
V.Dantas--PC