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Tödliche Messerattacke auf Kind in Bayern: Urteil gegen Jugendlichen abgeändert
Drei Jahre nach einer tödlichen Messerattacke auf ein siebenjähriges Kind in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Regensburg ist das Urteil gegen den damals 14-jährigen Angreifer abgeändert worden. Das Landgericht Weiden verurteilte den mittlerweile 17-Jährigen am Mittwoch nun wegen Mordes und wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, wie ein Gerichtssprecher in der bayerischen Stadt mitteilte.
In seinem ersten Urteil vom Februar 2025 war das Landgericht lediglich von einem und nicht von zwei Mordversuchen ausgegangen. Mit einer Jugendstrafe von achteinhalb Jahren blieb das Strafmaß allerdings gleich. Zudem wurde erneut die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Dort ist der 17-Jährige ohnehin unbefristet untergebracht, bis er geheilt ist oder festgestellt wird, dass er nicht mehr für die Allgemeinheit gefährlich ist. Aus Sicht der Kammer war die Schuldfähigkeit des Angeklagten während der Tat aufgrund seiner psychischen Erkrankung erheblich vermindert.
Bereits in seinem ersten Urteil hatte das Landgericht Weiden festgestellt, dass der Jugendliche während seiner Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung der Psychiatrie den Plan gefasst hatte, seine Tötungsfantasien in die Tat umzusetzen. Wenige Tage vor der Tat im Oktober 2023 schmuggelte er zwei Messer auf das Klinikgelände.
Am Tattag stach er zunächst auf einen Lehrer der Schule des Krankenhauses ein, der lebensgefährlich verletzt wurde. Er ließ erst von dem Mann ab, als eine durch Hilferufe alarmierte Lehrerin erschien. Der Lehrer konnte durch eine schnelle notfallmedizinische Versorgung gerettet werden.
Kurz nach dem ersten Angriff attackierte der Jugendliche in der nahen Tagesklinik den in einem Aufenthaltsraum spielenden Siebenjährigen. Ein Pfleger versuchte, dem Kind zu helfen und den Jugendlichen zu entwaffnen. Er packte ihn von hinten und schlug ihm das Messer aus der Hand, wobei er selbst verletzt wurde. Der kleine Junge erlag am nächsten Tag seinen schweren Verletzungen.
Die Generalstaatsanwaltschaft München und der bei der Tat verletzte Pfleger legten Revision ein und hatten damit Erfolg. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass das Landgericht Fehler gemacht hatte bei der Begründung, mit der es einen versuchten Mord und eine versuchte gefährliche Körperverletzung auch an dem Pfleger verneinte. Darüber und über die Strafe musste daher erneut verhandelt werden.
E.Borba--PC