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Jeside gilt nicht mehr als Flüchtling: EuGH soll Fragen aus Deutschland beantworten
Nach der Klage eines Jesiden aus dem Irak, der in Deutschland nicht mehr als Flüchtling gilt, soll nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Fragen beantworten. Unter anderem geht es darum, ob eine Reise in den Irak eine Rolle spielt, wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Donnerstag mitteilte.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte den Mann 2015 als Flüchtling anerkannt. Es ging davon aus, dass die Jesiden im Irak als Gruppe durch die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) verfolgt würden. 2021 reiste der Kläger in den Irak. Daraufhin widerrief das Bamf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.
Der Mann zog vor Gericht und gab an, dass er in den Irak habe reisen müssen, da seine Mutter dort im Koma gelegen habe. Mit seiner Familie sei er vor dem Völkermord des IS an der Volksgruppe der Jesiden geflohen, er könne dort nicht sicher leben. Er berief sich auf "zwingende, auf früherer Verfolgung beruhende Gründe", weswegen eine Rückkehr in den Irak unzumutbar sei.
Das ist eine Formulierung aus einer EU-Verordnung vom Juni. Da das Verwaltungsgericht dazu noch Fragen hatte, rief es den EuGH an. Dieser soll den Begriff auslegen. Nach dem Urteil des EuGH entscheidet das Gelsenkirchener Gericht im konkreten Fall, ist dabei aber an die Rechtsauffassung der europäischen Richterinnen und Richter gebunden.
M.A.Vaz--PC