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Drei Jahre Haft für Hebamme aus Niedersachsen nach tödlich verlaufener Hausgeburt
Mehr als 16 Jahre nach dem Tod eines ungeborenen Babys bei einer Hausgeburt ist eine Hebamme in Niedersachsen wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das entschied das Landgericht Verden nach Angaben einer Sprecherin am Montag. Es war der dritte Prozess gegen die Frau, nachdem diese zuvor zwei Mal erfolgreich am Bundesgerichtshof Revision gegen Verurteilungen in dem Fall eingelegt hatte.
Die 64-Jährige soll 2015 im niedersächsischen Siedenburg während einer komplizierten Hausgeburt den Tod eines Ungeborenen verursacht haben. Laut Anklage im ersten Prozess zog sich die Geburt damals über rund 35 Stunden. Am Ende kam das Kind in einem Krankenhaus tot zur Welt.
Laut Staatsanwaltschaft reagierte die Hebamme damals nicht auf den sich verschlechternden Zustand des ungeborenen Kinds und der Mutter. Bereits 2022 sah es das Gericht daher als erwiesen an, dass die Frau nicht nach medizinischen Standards gehandelt hatte. Laut damaligem Urteil war das Kind an Sauerstoffmangel durch das Einatmen von Fruchtwasser gestorben.
In der aktuellen Entscheidung des Landgerichts Verden ging es nur um das Strafmaß. In den beiden vorherigen Prozessen war die Frau in den Jahren 2022 beziehungsweise 2024 zu Haftstrafen von vier Jahren und drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Beide Entscheidungen hob der Bundesgerichtshof auf, die letzte aber nur mit Blick auf das Strafmaß. Um die Schuldfrage ging es daher im dritten Prozess nicht erneut.
Mit dem Urteil vom Montag folgte das Gericht der Sprecherin zufolge der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung der Frau hatte in dem Verfahren dagegen auf eine einjährige Bewährungsstrafe plädiert.
P.Cavaco--PC