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Baby getötet und Leiche in Kühltruhe gelegt: BGH bestätigt Hafturteil aus Fulda
Das Fuldaer Hafturteil gegen eine Frau wegen der Tötung ihres Neugeborenen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte die Verurteilung wegen Totschlags, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Die Angeklagte hatte das Baby im Sommer 2022 direkt nach der Geburt getötet. (Az. 2 StR 146/26)
Das Landgericht im hessischen Fulda sprach die zu dem Zeitpunkt 35-Jährige im Oktober 2025 wegen Totschlags in einem minder schweren Fall schuldig. Es stellte fest, dass die Frau in einer psychischen Ausnahmesituation gewesen sei und in einer angespannten Situation lebte. So sei ihr Lebensgefährte gewalttätig gewesen und habe keine weiteren Kinder gewollt.
Die Frau hielt die Schwangerschaft geheim und brachte das Kind in einer öffentlichen Toilettenanlage zur Welt. Danach schlug oder trat sie es dem Urteil zufolge gegen den Kopf oder schlug das Baby selbst irgendwo gegen. Genau feststellbar war das nicht mehr. Die Leiche des Neugeborenen wurde erst im Februar 2025 in einer Tiefkühltruhe in der Wohnung entdeckt, als die Familie dort ausgezogen war.
Das Landgericht verhängte eine Haftstrafe von sechs Jahren gegen die Frau. Dagegen wandte sie sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Auch die Staatsanwaltschaft zog vor den BGH. Dieser fand aber keine Rechtsfehler. Er wies beide Revisionen zurück, das Urteil wurde rechtskräftig.
N.Esteves--PC