-
Böhmermann-Sendung "ZDF Magazin Royale" wird eingestellt
-
Russland erklärt Regisseur Swjaginzew zum "ausländischen Agenten"
-
Kalifornien prüft "Notschalter" für Künstliche Intelligenz
-
Volkswagen kappt Gewinnerwartung für 2026
-
FIFA-Machtkampf: UEFA und CONCACAF wollen Geld sehen
-
Neue Proteste im Kosovo nach Kriegsverbrecher-Urteil gegen Ex-Präsident Thaci
-
Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson mit Regierungsbildung beauftragt
-
Sicherheitsfirma hackt mit Anthropic-Software OpenAI-System
-
Dreitägige Parlamentswahl in Russland begonnen - Sieg der Putin-Partei gilt als sicher
-
Macron will französische Infrastruktur besser gegen hybride Angriffe schützen
-
Spritprise: Von Klingbeil geforderte Übergewinnsteuer auf EU-Ebene nicht in Sicht
-
Bundestag stimmt zu: "Frauen-DFL" beschlossene Sache
-
HSV verlängert mit Polzin: "Gemeinsam in die Zukunft gehen"
-
Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv
-
Selenskyj lanciert ersten Gipfel der Karpaten-Länder
-
Europarats-Plattform bezeichnet Wahl in Russland als "Scheinwahl"
-
Davis Cup: Zverev macht den Auftakt gegen Dodig
-
Schwedens Oppositionschefin Andersson erklärt sich zur Bildung einer Regierung bereit
-
Demografischer Wandel schlägt zu: Schülerzahl erreicht Höchststand bereits 2029
-
Ex-OpenAI-Forscher: "Wir müssen die KI-Entwicklung im Wesentlichen abschalten"
-
Warren Buffett legt Verwaltungsratsvorsitz seiner Investmentfirma nieder
-
Ceuta-Krise: An Stränden ausharrende Migranten in Zeltlager gebracht
-
Immer weiter: Ronaldo in Portugals Kader
-
Malaysias Ex-Regierungschef Najib darf Rest einer Haftstrafe im Hausarrest verbüßen
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan mit Hessischem Friedenspreis ausgezeichnet
-
Rechtsextremer Zemmour tritt bei Frankreichs Präsidentschaftswahl an
-
Abgestürzte Drohne: Bundesanwaltschaft prüft möglichen Zusammenhang mit Leipzig
-
Anthropic: KI wird zunehmend für Entwicklung neuer KI-Systeme eingesetzt
-
Prinz Harry absolviert ersten öffentlichen Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
Bremen feiert Tag der Deutschen Einheit mit mehr als 550 Veranstaltungen
-
CDU-Generalsekretärin: Bis zu 25 Cent Entlastung beim Spritpreis
-
Weitere Rückendeckung aus der CDU für Merz vor wegweisenden Wahlen am Sonntag
-
Brunner erstmals im U21-Kader - auch Tresoldi dabei
-
Klingbeil: Europa muss bei Künstlicher Intelligenz "schnell handeln"
-
Russland wählt neues Parlament inmitten des Ukraine-Kriegs
-
Bundeswehr liegt bei Personalaufwuchs im Plan
-
Spritpreise: Klingbeil nicht grundsätzlich gegen Senkung der Mehrwertsteuer
-
Klingbeil will engere Partnerschaft mit Kanada "zügig angehen"
-
"Großes Abenteuer": Pierce Brosnan denkt mit 73 Jahren nicht an den Ruhestand
-
Hohe Spritpreise dominieren Debatten vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
"Er sollte weg": Watzke fordert Infantino-Ablösung
-
Fehlende Briefwahlstimmen: Ermittlungen gegen Bürgermeisterkandidaten eingestellt
-
Dieselpreis steigt auf weiteren Rekordwert - Benzinpreis leicht gesunken
-
Kommunen und Handwerk erinnern Regierung vor Wahlen an ihre Verantwortung
-
Überstunden-Urteil: Gewerkschaften fordern Handeln gegen Überlastung von Lehrkräften
-
E-Bike-Fahrer stirbt in Thüringen bei Unfall mit Polizeiauto
-
Finanzminister Klingbeil pocht auf EU-weite Übergewinnsteuer
-
Leiche von drittem Todesopfer nach Sturzflut im Grand Canyon geborgen
-
Kinderschutzbund gegen pauschale Zugangsbeschränkungen bei Social Media
Schaden durch vor 30 Jahren falsch verlegte Fliesen in Mietwohnung nicht verjährt
Wenn Mieter vor mehr als 30 Jahren Fliesen im Bad nicht fachgerecht verlegen ließen und seitdem in der Wohnung wohnten, ist der entstandene Schaden nicht verjährt. Die Verjährungsfrist betrage stattdessen sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch. Es ging um eine Wohnung in Berlin. (Az. VIII ZR 132/20)
Der Mietvertrag wurde schon im Jahr 1981 geschlossen. Kurz danach tauschten die Mieter die Holzdielen ohne Abfluss im Bad gegen Fliesen mit Abfluss, die aber falsch verlegt wurden. Es wurde nämlich keine Dichtung eingebaut. 2016 drang schließlich Wasser durch die Decke der darunter liegenden Wohnung. Die Decke war wegen jahrelang eingedrungener Feuchtigkeit einsturzgefährdet.
Die Vermieter verklagten die Mieter auf Zahlung von knapp 38.000 Euro. Sie vermuteten, dass die im Rollstuhl sitzende Mieterin regelmäßig neben der Badewanne - also über dem Abfluss im Boden - geduscht habe und darum so viel Wasser in den Boden eingedrungen sei.
Vor dem Landgericht Berlin wurde die Klage der Vermieter abgewiesen, da die Fliesen vor mehr als 30 Jahren verlegt worden seien und die Sache darum verjährt sei. Das Mietrecht sehe aber eine andere Frist vor, erklärte der BGH. Hier habe der Gesetzgeber die Verjährungsfrist auf sechs Monate nach Auszug der Mieter beschränkt - unabhängig davon, wann der Schaden entstanden sei.
So sollen mögliche Ansprüche schnell geklärt werden. Dafür müsse der Vermieter sich aber ungestört einen Eindruck von der Wohnung verschaffen können. Der BGH gab darum der Revision der Vermieter statt und entschied, dass das Berliner Urteil nicht bestehen bleiben kann. Ein möglicher Schadenersatzanspruch sei nicht verjährt.
Er verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurück. Dieses soll nun erst einmal klären, ob die Vermieter überhaupt Anspruch auf Schadenersatz haben.
F.Ferraz--PC