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Neuer Prozess gegen Harvey Weinstein wegen Sexualverbrechen in Los Angeles
In dem neuen Prozess gegen den früheren US-Filmproduzenten Harvey Weinstein wegen des Vorwurfs von Sexualverbrechen hat am Montag in Los Angeles die Auswahl der Geschworenen-Jury begonnen. Weinstein ist wegen mutmaßlichen sexuellen Attacken gegen fünf Frauen zwischen 2004 und 2013 in Hotels in Beverly Hills und Los Angeles angeklagt. Dem einst gefeierten Produzenten von Erfolgsfilmen wie "Pulp Fiction" und "Shakespeare in Love" werden unter anderem sexuelle Gewaltanwendung, Vergewaltigung und erzwungener Oralsex zur Last gelegt.
Es wird erwartet, dass die fünf mutmaßlichen Opfer während des zweimonatigen Prozesses in den Zeugenstand treten. Bei einer Verurteilung droht Weinstein eine Strafe von 140 Jahren Gefängnis. Der heute 70-Jährige war bereits 2020 in New York wegen Vergewaltigung und schwerer sexuellen Nötigung zu 23 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Enthüllungen über Weinstein hatten vor fünf Jahren zur Entstehung der #MeToo-Bewegung geführt.
Insgesamt haben fast 90 Frauen, darunter die Hollywood-Stars Angelina Jolie, Gwyneth Paltrow und Salma Hayek, Weinstein der Belästigung oder des Übergriffs beschuldigt.
Die "Los Angeles Times" zitierte am Montag Weinsteins Anwalt Mark Werksman mit den Worten, es werde Zeugenaussagen von bekannten Persönlichkeiten geben. Einige der Opfer würden die Leute wiedererkennen. "Einige dieser Frauen hat man in Filmen gesehen, sie waren in Werbekampagnen zu sehen, ein paar von ihnen haben als Schauspielerinnen oder Models Erfolg gehabt", sagte Werksman demnach.
Eine der fünf Frauen ist dem Zeitungsbericht zufolge Jennifer Siebel Newsom, die Frau des kalifornischen Gouverneurs Gavin Newsom. Sie hatte bereits in einem 2017 veröffentlichten Artikel über Weinsteins Verhalten geschrieben, aber keine Details zu den mutmaßlichen Übergriffen genannt.
Weinstein plädierte in allen Anklagepunkten auf nicht schuldig. Sein Anwalt sagte Journalisten, die Anschuldigungen aus Los Angeles würden "viele Jahre zurückliegen" und nicht "durch forensische Beweise" oder "glaubwürdige Zeugen" untermauert oder bestätigt werden können.
H.Silva--PC