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Acht Jahre Haft in Prozess um Brand in kurdischem Restaurant in Chemnitz
Im Prozess um einen Brand in einem kurdischen Restaurant in Chemnitz ist der Angeklagte zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Chemnitz sprach Mehmet Ali T. am Dienstag unter anderem wegen versuchten 15-fachen Mordes, versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und Betrugs schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Außerdem soll der frühere Betreiber des Lokals "Mangal" 294.500 Euro zurückzahlen, die er von seiner Versicherung erhielt.
Mit dem Urteil sieht es das Gericht als erwiesen an, dass der Angeklagte das Feuer vor vier Jahren herbeiführte, um wegen seiner Schulden Geld von der Versicherung zu erlangen. Den versuchten Mord begründete die Kammer demnach unter anderem mit den Mordmerkmalen der Habgier und der Heimtücke, weil in dem Haus zahlreiche Bewohner schliefen.
Mit dem Urteil blieben die Richter unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch. Die Anwälte des Angeklagte hatten zu Prozessbeginn die aus ihrer Sicht lückenhaften Ermittlungen kritisiert und die Glaubwürdigkeit eines Zeugen, der den Angeklagten schwer belastet hatte, in Frage gestellt.
Der Prozess gegen den früheren "Mangal"-Wirt stand unter besonderer Beobachtung, weil der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft einen rechtsextremistischen Brandanschlag auf sein Lokal vorgetäuscht haben soll, um Geld von der Versicherung zu kassieren. Zu der Tat soll sich T. laut Anklage nach den Geschehnissen am Rande des Stadtfests in Chemnitz im August 2018 gemeinsam mit ein oder zwei weiteren Mittätern entschlossen haben.
Damals hatte der tödliche Messerangriff auf einen 35-Jährigen in der Stadt eine Reihe ausländerfeindlicher Demonstrationen und teils gewaltsame Ausschreitungen von Rechtsextremen ausgelöst. Auch gab es Angriffe auf ein jüdisches sowie ein persisches und iranisches Restaurant in Chemnitz.
Drei weitere, bislang Unbekannte sollen laut Anklage beauftragt worden sein, das Haus, in dem sich neben dem Restaurant auch mehrere Wohnungen befanden, in Brand zu setzen. Am 18. Oktober 2018 kam es zu einem Feuer in dem Gebäude, in dem sich zur Tatzeit 15 Bewohner aufhielten. Der Brand wurde rechtzeitig bemerkt, verletzt wurde niemand.
Das Landeskriminalamt Sachsen schloss damals zunächst eine politische Motivation der Tat nicht aus und setzte 10.000 Euro für relevante Hinweise aus. Im Zuge der Ermittlungen fand die Polizei allerdings keine Anhaltspunkte für ausländerfeindliche Motive. Vielmehr erhärtete sich durch die kriminaltechnischen Untersuchungen der Verdacht gegen den damaligen Inhaber des Restaurants. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
G.Machado--PC