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Mann tötet in Bayern Ehefrau nach zehnmaligem Wohnungswechsel
Weil er offenbar ihre ständigen Umzugswünsche nicht mehr ertrug, hat ein Mann in Bayern seine Ehefrau getötet. Das Schwurgericht des Landgerichts München II verurteilte den 68-Jährigen am Montag deshalb wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren.
Dem Gericht zufolge hatte das Paar auf Betreiben der Ehefrau bereits zehnmal die Wohnung gewechselt, weil diese mit den Wohnverhältnissen nicht zufrieden war. Auch die zuletzt angemietete Wohnung im Landkreis Weilheim-Schongau entsprach demnach nicht ihren Vorstellungen, weshalb sie einen erneuten Umzug wünschte.
Als der Angeklagte am Tattag im Februar 2021 seine Ehefrau weckte, um erneut mit ihr über den Umzug zu sprechen, reagierte diese abweisend. Der Angeklagte geriet in Zorn und würgte dem Urteil zufolge seine Frau minutenlang, bis sie erstickte. Danach zog er seiner bereits toten Ehefrau zwei Plastiktüten über den Kopf und verschnürte diese am Hals.
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht nach Angaben eines Sprechers bei der Strafzumessung dessen Geständnis sowie einen nach der Tat verübten Suizidversuch, der nach Überzeugung der Richter ein Zeichen von Reue war. Strafmildernd wirkte sich zudem aus, dass der nicht vorbestrafte Angeklagte die Tat spontan verübt hatte.
Strafverschärfend wertete die Kammer, dass zumindest die objektiven Voraussetzungen einer heimtückischen Tat vorlagen und dass der Angeklagte bei der Tatausführung "einen unbedingten Vernichtungswillen" zeigte. Ursprünglich war er wegen Mordverdachts angeklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
H.Silva--PC